Quantcast
Channel: Ads / Werbeanzeigen / Advertising – Facebook Marketing und Social Media Blog | Hutter Consult AG
Viewing all 478 articles
Browse latest View live

Facebook: Rollout des aktualisierten Werbeanzeigenmanagers

$
0
0

Im September 2017 wurde die Zusammenführung des Werbeanzeigen Managers mit dem Power Editor angekündigt, nun folgt der Rollout. Facebook führt die leistungsstarken Funktionen des Power Editors zur Erstellung und Bearbeitung von Werbeanzeigen mit der bewährten Nutzerfreundlichkeit des Werbeanzeigenmanagers zusammen.

Aus zwei mach eins

Werbekunden finden auf der neu gestalteten Benutzeroberfläche alle wichtigen Tools, um ihren Inhalte erfolgreich auf Facebook zu verwalten. Das gesamte System für den Anzeigenkauf auf Facebook wird durch die Zusammenführung des Werbeanzeigenmanagers und des Power vereinfacht. Werbekunden müssen sich nur noch mit einem Tool vertraut machen. Facebook hat im letzten Jahr die Funktionen des Werbeanzeigenemangers und dem Power Editor zusammengeführt, beide Tools ähneln sich mittlerweile stark.

Die wichtigsten Funktionen

Der aktualisierte Werbeanzeigenmanager vereint alle Funktionen des Power Editors und des Werbeanzeigenmanagers.

Standardvorgang zum Erstellen von Anzeigen

Facebook versucht im neuen Werbeanzeigenmanager allen Nutzern gerecht zu werden, Werbetreibende, die die Anzeigenerstellung im Power Editor bevorzugen, als auch denen, die den Werbeanzeigenmanager favorisieren. Im aktualisierten Werbeanzeigenmanager können sich Nutzer für den bisher bevorzugten Workflow entscheiden, haben aber die Möglichkeit den Workflow jederzeit zu ändern. Die Erstellung wird unterschieden in “Quick Creation” und “Erstellung mit Anleitung”.

Erstellung mit "Quick Creation" oder "Erstellung mit Anleitung"

Erstellung mit “Quick Creation” oder “Erstellung mit Anleitung”

 

Quick Creation

Bei der Quick Creation können Kampagnen, Anzeigengruppen oder Anzeigenelemente in beliebiger Reihenfolge erstellt werden. Diese Methode ist eher für erfahrene Werbetreibende geeignet, die mit dem Workflow des Power Editors vertraut sind.

Erstellung mit Anleitung

Bei der Erstellung mit Anleitung wird der Werbetreibende Schritt für Schritt durch den Erstellungsprozess bis zum Abschluss der Kampagne geführt. Werbetreibende, die noch nicht so viel Erfahrung mit der Erstellung von Werbeanzeigen haben, dürften hier einfacher vorankommen. Dieser Workflow entspricht der “alten” Erstellung im Werbeanzeigenmanager.

Arbeiten mit Entwürfen

Werbetreibende mit viel Erfahrung schätzen die Funktion “Entwürfe” des Power Editors. Änderungen, die im Power Editor vorgenommen werden, werden gespeichert und sind erst nach dem Veröffentlichen wirksam. Diese Funktion vom Power Editor wurde in den aktualisierten Werbeanzeigenmanager übernommen. Dh. Kampagnen, Werbeanzeigengruppen und Werbeanzeigen, die erstellt oder bearbeitet werden, werden automatisch als Entwurf auf den Facebook Servern gespeichert.

Entwurfsobjekte überprüfen und publizieren

Entwurfsobjekte überprüfen und publizieren

 

Mit den Entwürfen hat man den Vorteil, dass Anzeigenelemente ganz flexibel erstellt werden und zu einem späteren Zeitpunkt publiziert werden können. Für die Nutzer des alten Werbeanzeigenmanagers bedeutet dies allerdings ein Umdenken, da Änderungen nicht mehr automatisch aktiv sind, sondern zuerst überprüft und veröffentlicht werden müssen.

Entwurfsobjekte im Werbeanzeigenmanager

Entwurfsobjekte im Werbeanzeigenmanager

 

Bericht zentral verfügbar

Die Berichterstellungsfunktionen von Power Editor und Werbeanzeigenmanager waren in der Vergangenheit unterschiedlich. Häufig wechselten Werbekunden zwischen beiden Tools, um ihre Berichte zu erstellen. In der aktualisierten Version des Werbeanzeigenmanagers werden die Berichterstellungsfunktionen aus dem Power Editor mit den umfassenden Funktionen vereint, die bisher nur im Werbeanzeigenmanager verfügbar waren. Aufschlüsselungen und Zusammenfassungen, Datumsbenchmarks, exportierte Insights-Berichte und die Möglichkeit zur Anpassung einzelner Spalten stehen jetzt an einem zentralen Ort zur Verfügung.Werbekunden haben von nun an die Möglichkeit, ihre Berichte ganz einfach auf einer zentralen Benutzeroberfläche zu erstellen, zu verwalten und einzusehen. Alle gespeicherten Berichte sind nun unter „Werbeanzeigenberichte“ zu finden.

zentrale Werbeanzeigenberichte

zentrale Werbeanzeigenberichte

 

Rollout

Der Rollout hat begonnen, Facebook schreibt, dass alle Konten “in den nächsten Wochen” ausgerollt werden.

 

Seminare zu Facebook Advertising

Den Umgang mit dem Power Editor, aber auch viele wertvolle Tipps rund um die Werbemöglichkeiten auf Facebook vermitteln wir in unseren 2-tägigen Facebook Ads Seminaren in Zürich
München, Berlin, Hamburg, Düsseldorf und Stuttgart oder in Wien.


Facebook: Entscheidungshilfe Platzierungsoptimierung bei Werbeanzeigen

$
0
0

Für viele Werbetreibende ist nicht immer ganze einfach zu entscheiden, wann und in welcher Form die Placement Optimization eingesetzt werden soll.
Dafür hat Facebook nun einen Entscheidungsbaum vorgestellt, der Werbetreibenden bei der Entscheidung für oder gegen Placement Optimization helfen soll.

Entscheidungshilfe Placement Optimization

Entscheidungshilfe Placement Optimization

 

Die Datei kann auch als PDF-Datei heruntergeladen werden.

 

Manuelle Platzierung

Wenn man die automatische Platzierung nicht aktivieren möchte, kann man in im Abschnitt „Platzierungen“ bei der Erstellung der Anzeigengruppe festlegen, welche Platzierungen verwendet werden sollen. Facebook empfiehlt dennoch mehrere Platzierungen einzusetzen, damit das Auslieferungssystem flexibler ist.

Facebook empfiehlt die folgenden Optionen, aufgeschlüsselt nach Kampagnenziel:

  • Markenbekanntheit
    Facebook und Instagram
  • Interaktionen
    Facebook und Instagram
  • Videoaufrufe
    Facebook, Instagram und Audience Network
  • App-Installationen
    Facebook, Instagram, Messenger und Audience Network
  • Traffic (Webseitenklicks und Interaktionen mit der App)
    Facebook, Messenger und Audience Network
  • Katalogverkäufe
    Facebook und Audience Network
  • Conversions
    Facebook, Messenger und Audience Network

Wenn umfangreichere Geschäftsziele verfolgt werden, sollten folgende Platzierungen in Erwägung gezogen werden:

  • Ausweitung deiner Kampagne
    Facebook, Instagram, Messenger und Audience Network
  • Täglich erreichte Einzelpersonen
    Facebook, Instagram, Messenger und Audience Network
  • Effiziente Reichweite
    Facebook, Instagram, Messenger und Audience Network
  • Plattformübergreifende Reichweite und Frequenz
    Facebook, Instagram und Messenger
  • Zusätzliche Nachrichtenfrequenz
    Facebook, Instagram und Messenger

Facebook: Rollout des Media Rating Council Standards für Videos

$
0
0

Facebook hat im letzten Jahr angekündigt, dass an einer Umsetzung des Media Rating Council (MRC)-Standards – 2 Sekunden, 50% der Pixel – arbeiten. Nun wird dieser Standard für Optimierung und Reporting ausgerollt.

Rollout

Diese neue Optimierungs- und Abrechnungsoption wird ab dem 14. Februar über mehrere Wochen bis Ende April ausgerollt. Werbetreibende, die über einen Ansprechpartner bei Facebook verfügen, können sich auf Anfrage bereits frühzeitig Zugriff whitelisten lassen.

Anpassungen in den Statistiken

Mit dem Rollout der neuen Optimierungs- und Abrechnungsoption wird es eine wichtige Änderung bei den Statistiken geben. In der Spalte Video Views wurde bis anhin immer die 3-Sekunden-Views ausgegeben, neu wird je nach Optimierung (entweder auf Reach oder auf 10-Sekunden Views) in der Resultate-Spalte die Anzahl an 2-Sekunden Continuous Views oder die Anzahl an 10-Sekunden Views angezählt. Achtung, die Änderung betrifft auch bestehende Kampagnen. Entsprechend darf man sich bei der Auswertung nicht wundern, wenn dort auf einmal weniger Views auf den ersten Blick stehen. Der Grund dafür liegt daran, dass eben eben nicht mehr die 3-, sondern die 10-Sekunden Views angezeigt werden.

 

Facebook: Änderungen in den Metriken zur organischen Reichweite – oder warum die organischen Reichweitenzahlen ab Montag zurückgehen werden!

$
0
0

Ab Montag werden die Metriken zur organischen Reichweite bei Facebook verändert. Die Zahlen zur organischen Reichweite werden ab Montag sinken.
Keine Panik – es sind nur Änderungen an den Metriken!

Warum Anpassungen in den Metriken?

Metriken sollen ein klares Verständnis zu den wichtigsten Ergebnissen vermitteln. Die Grundprinzipien von Facebook sind darauf ausgelegt, dass die Marketinglösungen laufend überprüft und verbessert werden. Aus diesem Grund passt Facebook zwei Metriken in den Seitenstatistiken (Page Insights) an. Diese Metriken-Anpassungen sollen Unternehmen dabei helfen, die Leistung ihrer Facebook Seiten besser verstehen zu können.

Aktualisierung der Reichweitenmessung zur Erfassung von Post Views

Unternehmen verwenden die Reichweitenmetrik in den Page Insights, um zu ermitteln, wie viele Personen mit ihren Beiträgen erreicht werden können. Für Seiten hat Facebook in der Vergangenheit die Reichweite basierend darauf, wie oft ein Beitrag im News Feed ausgeliefert wurde, berechnet. Dh. die Reichweite wurde anhand der möglichen Einblendungen, unabhängig davon ob der Beitrag im sichtbaren oder unsichtbaren Bereich dargestellt wurde. Der unsichtbare Bereich wäre dann, wenn der Beitrag erst durch weiteres scrollen sichtbar würde. Bei Werbeanzeigen (bezahlt) verwendete Facebook bereits in der Vergangenheit eine strengere Definition, die nur dann Reichweite zählte, wenn ein Beitrag auf dem Bildschirm einer Person eingeblendet wurde.

Die Anpassung der Metrik wurde bereits im letzten Jahr vorangekündigt, ab Montag, 12.02.2018 werden die Metriken, wie die organische Reichweite von Facebook Seiten gemessen wird, angepasst. Die Reichweitenmessung von organischer Reichweite wird so konsistent zur Reichweitenmessung von bezahlter Reichweite. Die Anpassung der Metriken hat in keiner Art und WEise einen Einfluss auf die Verteilung im News Feed oder andere Engagement-Metriken, alle anderen Metriken bleiben unverändert. Diese Anpassung auf “echte” Reichweite erlaubt den Betreibern von Facebook Seiten eine präzisere Messung wie viele Menschen mit Beiträgen erreicht werden können und erlaubt einen besseren Vergleich zwischen organischer und bezahlter Reichweite.

Da es sich bei der Anpassung um eine “strengere” Berichterstattung handelt, ist es sehr wahrscheinlich, dass auf vielen Seiten niedrigere Reichweitenwerte als zuvor ausgegeben werden.

Damit alte und neue Werte verglichen werden können, bietet Facebook in den nächsten Monaten beide, die neue und die alte Metrik parallel in den Statistiken zu Facebook Seiten, einerseits in den Page Insights Übersicht wie auch in der API und im Export.

Neue Reichweitenstatistiken in der Mobile App (Quelle: Facebook)

Neue Reichweitenstatistiken in der Mobile App (Quelle: Facebook)

 

 

Redesign der Mobile Page Insights

Facebook hat die Seitenstatistiken in der Mobile App neu gestaltet. Das Auffinden der wichtigsten Informationen auf einem Blick wird so auf dem Smartphone erleichtert. Gebräuchliche Metriken wurden im Redesign nach oben verschoben. Neu sind allgemeine Seitendaten wie die Anzahl der Likes, die Reichweite und die Interaktionen, wie auch die Leistung der letzten Beiträge und Daten zu neuen Seiteninteraktionen, wie beispielsweise auch demographische Daten von neuen Fans, sofort sichtbar.

Mit diesem Update möchte Facebook Unternehmen die Daten, welche am meisten abgerufen werden, leichter zugänglich machen. Erste Tests der neuen Page Insights sind bei den Nutzern gut angekommen.

Neue Mobile Page Insights (Quelle: Facebook)

Neue Mobile Page Insights (Quelle: Facebook)

 

Rollout der neuen Mobile Page Insights

Der Rollout hat begonnen, die neuen Page Insights stehen ab heute weltweit sowohl auf iOS wie auch auf Android zur Verfügung.

 

Fazit

Keine Panik. Die Reichweitenzahlen werden zwar ab Montag mit grosser Wahrscheinlichkeit auf allen Seiten tiefer sein als vorher – dafür ehrlicher. Neu werden nur noch die Beiträge in die Reichweite eingerechnet, welche auch im sichtbaren Bereich des Nutzers liegen. Beiträge, die nicht im sichtbaren Bereich angezeigt wurden, zählen neu nicht mehr zur Reichweite. Dh. die Zahlen sind zwar tiefer, dafür aber auch ehrlicher. Gleichzeitig können die Zahlen dafür auch mit den identischen Metriken zur bezahlten Reichweite verglichen werden. Kurzum, was optisch zwar weniger schön aussieht, ist dafür in der Aussagekraft wesentlich interessanter! 

Die Transparenzoffensive von Facebook ist grundsätzlich zu begrüssen und mit Sicherheit ein Schritt in die richtige Richtung!

 

 

 

Facebook: Mobile Deep Linking in Facebook Ads

$
0
0

Wie die Quartalszahlen von Q4/2017 zeigen, macht der Mobile-Bereich 89 % des Werbeumsatzes von Facebook aus. Folglich setzen Werbetreibende verstärkt auf die Bewerbung von Mobile Apps. Mithilfe von mobilen App Ads können Personen dazu animiert werden eine App zu installieren oder mit ihr zu interagieren. Deep Links sind eine einfache Möglichkeit, die User dorthin zu leiten, wo sie Informationen erhalten, die für sie am relevantesten sind, nämlich direkt in die App.

Was ist Deep Linking?

Deep Linking ist eine Technologie, mit der sichergestellt werden kann, dass ein User durch den Klick auf die Werbeanzeige in den für ihn relevantesten Bereich der App gelangt. Klickt ein User beispielsweise in der Facebook App auf eine Werbeanzeige, wo eine Urlaubsreise nach San Francisco angezeigt wird, dann sollte er idealerweise auf die Produktseite mit dieser Reise innerhalb der mobilen Website oder App weitergeleitet werden.

Funktionsweise von Deep Links

  1. Die Anzeige beinhaltet personalisierten Content (zB. Urlaubsreise nach San Francisco)
  2. User ladet die App herunter.
  3. Mittels Depp Linking gelangt der User direkt zur Urlaubsreise nach San Francisco.
Deep Linking (Quelle: Facebook)

Deep Linking (Quelle: Facebook)

 

Um Deep Links erfolgreich implementieren zu können, ist des notwendig die Nutzer zu berücksichtigen – sowohl jene von Facebook-Anwendungen als auch jene von der mobilen Facebook-Website. Aus technischen Gründen gibt es zwei verschiedene Ansätze, die es zu berücksichtigen gilt.

Deep Links ausgehend von einer Anzeige in der Facebook App

Verwendung bei der Bewerbung von

  • Apps mit der Möglichkeit Produkte oder Abonnements zu erwerben.
  • Apps, die ein höheres Engagement / Usermetriken aufweisen als die mobile Website.

Beachtet werden müssen dabei folgende Punkte:

  • Handhabung und die Strukturierung von Deep Links innerhalb der App, um auf alle relevanten App-Funktionalitäten zu verweisen
  • Handhabung von Usern, die die App nicht installiert haben
  • Handhabung vom Nutzererlebnis von der Facebook-App in den In-App-Browser von Facebook oder in die eigene mobile App

Technische Umsetzung

  • Implentierung von Deep Links in der App.
    Diese Links sollen genügend Informationen liefern, um auf ein bestimmtes Produkt oder Angebot zu verweisen, beispielsweise myawesomeapp://product?id=1234.
  • Implementierung von zurückgestellten Deep Links bei Verwendung von SDK.
    Zurückgestellte Depp Links leiten Personen, die die App noch nicht heruntergeladen haben, zum Apple App Store oder Google Play Store. Sobald die App heruntergeladen wurde und zum ersten Mal geöffnet wird, dann wird die Person direkt zum relevanten Content in der App weitergleitet.
  • Implementierung von Anzeigen, die Deep-Link Funktionen nutzen.
    Falls der User die App nicht installiert hat, dann wird er entweder in den Apple App Store, Google Play Store oder an eine frei wählbare mobile URL weitergleitet.

Deep Links ausgehend von einer Anzeige auf der mobilen Facebook Website

Beachtet werden müssen folgende Punkte:

  • Hier gelten ebenfalls die oben angeführten Gedanken.
  • Darüberhinaus sollte der Grund berücksichtigt werden, warum ein User das mobile Erlebnis von Facebook nutzt und nicht die mobile Facebook-App. Besteht begrenzter Speicherplatz am Smartphone? Wird ein Web-Erlebnis bevorzugt?

Technische Umsetzung

In der Facebook-App können einige client-seitige Validierungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der User die App auch wirklich installiert hat. In der mobilen Version von Facebook ist dies hingegen nicht möglich. So sind Deep Links eher riskant, da der User die App möglicherweise deinstalliert hat oder der User ein anderes Gerät verwendet, als jenes, auf dem er die App installiert hat. Das bedeutet, dass von der mobilen Version von Facebook aus immer die Fallback-Web URL verwendet wird, wie sie in der Ad angegeben ist. Glücklicherweise haben sowohl Apple als auch Google die Möglichkeit die User basierend auf ihren Vorlieben für eine App oder eine mobile Website auf ähnliche Apps aufmerksam zu machen.

  • Für iOS werden Universal Links auf der mobilen Website implementiert.
  • Für Android werden App Links auf der mobilen Website implementiert.

Die App (Android und/oder iOS) wird so programmiert, dass eingehende Universal Links oder App Links berücksichtigt werden und den User an den entsprechenden Ort weiterleitet.

Funktionsweise

Die einzelnen Technologien funktionieren ähnlich; eine Datei wird auf der Website platziert, die die zu verwendende App angibt. Das mobile Betriebssystem sucht zuerst nach dieser Datei und leitet dann basierend auf den URLs den User zur geeigneten App weiter. Wird die Datei nicht gefunden oder die URL in der Datei nicht aufgeführt, dann zeigt das mobile Betriebssystem die angeforderte URL im Webbrowser an.

Es gibt auch Dienste von Drittanbietern, die das Setup vereinfachen können, so dass eine URL immer verwendet werden kann, ohne Universal- oder App-Links implementieren zu müssen. Um jedoch die volle Kontrolle über die Experience zu behalten, ist die oben beschriebene Lösung mit den Universal oder App Links der beste Ansatz.

Warum können nicht immer Universal- oder App-Links verwendet werden?

Das Platzieren eines mobile Site-Links in Anzeigen (anstatt der Deep Link Funktion) würde funktionieren, jedoch gibt es eine Einschränkung: Hat ein User die App nicht installiert oder verwendet die Facebook App, dann führt dies dazu, dass in der Facebook App sich der In-App-Browser öffnet und auf die entsprechende mobile Website weiterleitet.

Unter bestimmten Umständen wird nicht gewünscht, dass User auf die mobile Website weitergeleitet werden, da sie möglicherweise lieber auf den entsprechenden App Store oder in den Google Play Store gelangen sollen. In diesem Fall ist es besser den obigen Anweisungen für Deep Links ausgehend von einer Anzeige in der Facebook App zu folgen.

Fazit

Mittels Deep Links werden Personen direkt zu der relevanten Seite geschickt, wenn sie die App das erste Mal öffnen. Dadurch können zusätzliche Schritte zwischen dem Klick auf die Ad und dem relevanten Content für den User beseitigt werden. Ohne Deep Links ist es notwendig, dass die User manuell nach dem gewünschten Inhalt suchen und möglicherweise das Interesse verlieren.

Facebook: Übersichtlichere Anzeigenmetriken

$
0
0

Einer der grossen Vorteile von Facebook Werbung sind die umfangreichen Auswertungsmöglichkeiten und Werbetreibende möchten immer mehr Metriken zur Nachverfolgung der Werbeleistung. Nun versucht Facebook mehr Transparenz in die Auswertungen zu bringen und gestaltet die Anzeigenmetriken übersichtlicher.

Transparentere Metriken

Wie Facebook in einem News-Beitrag verkündet, werden ab sofort einige Metriken im Ads Manager als geschätzt oder in Entwicklung gekennzeichnet, um mehr Klarheit zu schaffen, wie diese Metriken berechnet werden und wie man sie verwenden sollte. Diese Informationen werden in Tooltipps in den Berichtstabellen des Ads Manager und in der Spaltenauswahl für Anzeigen, die über Facebook, Instagram und das Audience Network ausgespielt werden, angezeigt.

Deutliche Beschriftung zu Schätzungen und sich in Entwicklung befindenden Metriken (Quelle: Facebook)

Deutliche Beschriftung zu Schätzungen und sich in Entwicklung befindenden Metriken (Quelle: Facebook)

 

Geschätzte Metriken

Geschätzte Metriken werden auf Basis von Stichproben oder Modellierung berechnet. Diese Metriken können Leitlinien für Ergebnisse liefern, die schwer zu quantifizieren sind und Facebook kann diese Messmethoden aktualisieren, wenn mehr Daten gesammelt wurden und die entsprechenden Signale verbessert werden. Häufig werden bei Echtzeit-Ergebnissen Sampling-Methoden angewendet, die es Facebook ermöglichen, Metriken sofort im Masstab zu modellieren. Diese Metriken werden sofort als “geschätzt” gekennzeichnet.

Beispielsweise ist Reichweite eine Schätzung der Anzahl der Personen, die eine Anzeige mindestens einmal gesehen haben. Damit Facebook die Reichweite ins Reporting aufnehmen kann, wird analysiert, wie viele Personen eine Anzeige mehrfach sehen. Diese Anzahl wird entdoppelt und danach wird die Gesamtzahl der einzelnen Personen in Echtzeit berechnet. Damit dies schnell zu bewerkstelligen ist, nimmt Facebook eine Stichprobe der Daten vor und kennzeichnet diese als geschätzt. Auf die gleiche Art und weise wird die Reichweite von Werbespots im Fernsehen und auf anderen digitalen Plattformen berechnet.

Metriken in Entwicklung

Metriken in Entwicklung können neue Metriken oder Metriken sein, die in der Erprobung sind, so dass sie weiterentwickelt werden können, wenn Anzeigenprodukte oder Messmethoden verbessert werden. Wenn Facebook neue Anzeigenfunktionen einführt, werden Metriken benötigt, die getestet werden müssen, damit festgestellt werden kann, wie Facebook die besten Erkenntnisse liefern kann. Da sich die Metriken ändern können, wenn Produkte weiterentwickelt werden oder wenn Facebook mehr Feedback von Unternehmen erhält, wird neu darauf hingewiesen, dass sich diese Metriken noch in der Entwicklung befinden und Änderungen unterliegen.

Beispielsweise ist Ad Recall Lift eine Metrik, die von Marken verwendet wird, um die Unterschiede zwischen Menschen zu verstehen, die sich an eine Marke erinnern können, nachdem sie eine Anzeige gesehen haben, verglichen mit den Menschen, die keine Anzeige gesehen haben. Diese Art der automatisierten Messung ist noch neu und erfordert sowohl Umfragen, als auch maschinelles Lernen. Da Facebook Sampling verwendet, um diese Metrik zu bestimmen, wird sie als geschätzt bezeichnet, und da Facebook dazu immer noch Feedback von Werbetreibenden sammelt, wird diese Metrik auch als in der Entwicklung gekennzeichnet.

Einige Metriken fallen weg

Gleichzeitig mit der Kennzeichnung von geschätzten und sich in Entwicklung befindenden Metrieken entfernt Facebook ab Juli rund 20 Werbemetriken, die überflüssig, veraltet, nicht umsetzbar oder selten verwendet werden. Beispielsweise zeigt die soziale Reichweite die Anzahl der Personen, die eine Anzeige mit darüberliegendem sozialen Kontext gesehen haben. Diese Metrik unterscheidet sich nicht sinnvoll von der Reichweitenmetrik und die daraus gewonnenen Erkenntnisse deuten nicht auf ein relevantes Business Ziel hin.

Folgende Metriken werden im Juli entfernt:

  • Handlungen, Handlungen ausführende Personen, Kosten pro beliebiger Handlung:
    Die Handlungskennzahl setzt sich aus verschiedenen Handlungen und Events zusammen, darunter etwa Interaktion, Klicks oder Conversions. Da Facebook fortlaufend neue Handlungen einführt, die Personen auf eine Anzeige hin ausführen können, wird diese Metrik zunehmend nuancierter und weniger relevant als Signal für die Messung von Geschäftsergebnissen. Anstatt der Benutzung von Handlungen empfiehlt Facebook die benutzerdefinierte Konfektionierung der eigenen Metrik bezüglich Handlungen, damit sie für das Unternehmen aussagekräftig ist.
  • Heute ausgegebener Betrag:
    Facebook empfiehlt die Benutzung des dynamischen Datumsselektors, um Ergebnisse für den heutigen Tag anzuzeigen und Ergebnisse über verschiedene Datumsbereiche hinweg zu vergleichen, anstatt die Metrik “Heute ausgegebener Betrag” zu verwenden. Wird im Datumsbereich “Heute” gewählt und die Metrik “Ausgegebener Betrag” verwendet, wird ausgegeben, wie viel Geld seit heute 00:00 Uhr (Mitternacht) für eine Kampagne ausgegeben wurde.
  • Klicks auf Buttons:
    Die Kennzahl “Button-Klicks” zeigt, wie oft Leute in einer Werbeanzeige auf den Call to Action-Button geklickt haben. “Button-Klicks” ist redundant, da diese Klicks ebenfalls in der Kennzahl “Link-Klicks” oder in anderen Metriken wie “Event-Antworten” oder “Gespeicherte Angebote” enthalten sind. Facebook empfiehlt die Benutzung von “Link-Klicks”, “Event-Antworten” oder “Gespeicherte Angebote” anstelle von “Button-Klicks”.
  • Aufrufdauer der einzelnen Canvas-Komponenten in %:
    Die Kennzahl “Aufrufdauer Canvas-Komponente in Prozent” blieb weitgehend unbenutzt. Facebook empfiehlt die Verwendung der Metriken “Canvas-Aufrufdauer” und “Canvas-Aufrufanteil in Prozent” anstelle von “Aufrufdauer Canvas-Komponente in Prozente”.
  • Ziel der Link-Klicks:
    Nach der Einführung dieser Aufschlüsselung im Juli 2017 hinderten mehrere nachfolgende Aktualisierungen mobiler Betriebssysteme Facebook daran, bestimmen zu können, ob jemand zu einem Deep Link einer App oder zu einem App-Store für Anzeigen mit Backup-Linkzielen weitergeleitet wurde. Werbetreibende können die Kennzahlen “Ausgehende Klicks” und “Landingpage-Aufrufe” nach wie vor benutzen, um zu messen, welche Klicks die Leute zu Linkzielen ausserhalb von Facebook führen, während Facebook jedoch die Bemühungen fortsetzen, neue Wege zu erkunden, wie ein feinkörnigerer Einblick in Deep Links von Apps oder App-Store-Linkziele geben werden kann.
  • Handlungen in mobiler App – Conversion-Wert:
    Die Kennzahl “Conversion-Wert von Handlungen in mobilen Apps” basiert auf dem Wert, den beim Einrichten eines App-Events einer App-Handlung zugewiesen wurden. Facebook empfiehlt die Verwendung spezifischer Conversion-Werte für App-Events (etwa: Conversion-Wert für Käufe in mobiler App) anstelle von “Conversion-Wert für Mobile App-Handlungen”.
  • Seitenerwähnungen, Kosten pro Seitenerwähnung:
    “Seitenerwähnungen” ist eine überholte Kennzahl, die weder für positive noch für negative Stimmungen hinsichtlich der Marke aussagekräftig ist. Facebook empfiehlt die Verwendung von “Seitenerwähnungen” nicht zur Bewertung der Performance einer Kampagne. Stattdessen empfehlt Facebook dann, wenn eine Kampagne durchgeführt wird, die auf Likes abzielt, dass die Metriken „Gefällt mir“-Angaben oder Seiteninteraktion verwendet wird, da diese für den Erfolg einer auf „Gefällt mir“-Angaben abzielenden Kampagne aussagekräftiger ist.
  • Seiten-Tab-Aufrufe, Kosten pro Seiten-Tab-Aufruf:
    Die Kennzahl “Seiten-Tab-Aufrufe” misst die Anzahl der Besuche von Tabs auf der Facebook-Seite, die den Anzeigen zugeordnet sind. Wenn eine Likes-Kampagne durchgeführt wird, empfehlen wir die Verwendung der Kennzahl „Gefällt mir“-Angaben oder “Seiteninteraktion”, da sie im Vergleich zur Kennzahl “Seiten-Tabaufrufe” aussagekräftiger hinsichtlich des Erfolgs einer Kampagne sind, die auf „Gefällt mir“-Angaben ausgerichtet ist.
  • Positives Feedback, Negatives Feedback:
    Die Kennzahl Relevanzbewertung benutzt bereits Signale aus “Positives Feedback” und “Negatives Feedback” als Input und die Feinkörnigkeit, die durch die Unterscheidung von positivem und negativem Feedbacks entsteht, führt eher zu Verwirrung als zu nützlichen Einblicken. Facebook empfiehlt die Verwendung von “Relevanzbewertung” statt der Kennzahlen “Positives Feedback” und “Negatives Feedback”, wenn es darum geht zu verstehen, wie gut ein Zielpublikum auf Anzeigen reagiert.
  • ,,soziale Klicks (alle), individuelle soziale Klicks (alle)Soziale Reichweite, Soziale Impressions, Soziale Klicks (Alle), Individuelle Soziale Klicks (Alle):
    Kennzahlen für soziale Medien (etwa: “Soziale Reichweite”, “Soziale Impressions”, “Soziale Klicks”) sind veraltete Metriken, welche die Anzahl an Personen anzeigen, die eine Anzeige gesehen haben, die mit Informationen im Bereich der sozialen Medien angezeigt wird. Die Kennzahl “Soziale Reichweite” unterscheidet sich nur unbedeutend von den Kennzahlen Reichweite und Impressions und die vermittelten Einblicke sind nicht praktisch umsetzbar, da die Werbetreibenden keine Kontrolle darüber haben, wann Anzeigen zusammen mit Informationen im Bereich sozialer Medien angezeigt werden und wann nicht. Facebook empfiehlt die Verwendung von “Reichweite” anstelle von “Soziale Reichweite” und von “Impressions” anstatt von “Soziale Impressions” zur Bewertung der Performance einer Kampagne.

Ausbildung für Messtechnik

Facebook ist das Bedürfnis von Unternehmen und Werbetreibende rund um die Ausbildung im Zusammenhang mit “Messprinzipien verstehen” bewusst. Aus diesem Grund wird im März ein neues Programm mit dem Namen “Measure What Matters” eingeführt, welches zwei Bereiche anbieten wird, eingeführt. Der eine Bereich richtet sich an Werbetreibende, die sich auf Markenziele konzentrieren und ein Bereich an Werbetreibende mit “Direct Response”-Zielen. Jeder dieser Bereiche basiert auf Recherchen und Analysen in der Bereichen Creative-Planung, Anzeigenbereitstellung, Cross-Channel-Messung und Videomessung. Die Erkenntnisse teilt Facebook durch Veranstaltungen, Facebook Live Events und auf der Facebook für Business Website.

Facebook: Änderungen im Targeting – Wegfall der Kategorie “Interessiert an”

$
0
0

Wie Facebook in den Business News mitteilt, wurde das Targeting “interessiert an” per 07.02.2018 aus den Zielgruppenauswahlmöglichkeiten entfernt. Entsprechend können Targetings “Interessiert an Männer”, “Interessiert an Frauen”, “Interessiert an Männer und Frauen” oder “Interessiert an nicht spezifiziert” nicht mehr verwendet werden.

Was bedeutet die Änderung für Werbetreibende?

Mit der Auswahlmöglichkeit “interessiert an” konnten in der Vergangenheit Werbeanzeigen in Verbindung mit der Selektion des Geschlechts an Menschen ausgespielt werden, die Interesse am gleichen Geschlecht zeigen, für Werbung selektiert werden. Dieses Targeting steht nun also nicht mehr zur Verfügung und die Bewerbung von Inhalten in Bezug auf LGBT-Themen wird damit erschwert.

Facebook empfiehlt für neue Kampagnen den “Beziehungsstatus” als Targeting zu nutzen. Bestehende Kampagnen laufen mit dem “alten” Targeting bis zum Ende der Kampagne weiter. Bei neuen Ads oder duplizierten Anzeigen kann das Targeting nicht mehr verwendet werden. Bestehende Kampagnen, welche das “Interessiert an”-Targeting nutzen und editiert werden müssen, haben die Auswahlmöglichkeit ebenfalls nicht mehr zur Verfügung und müssen angepasst werden.

Targetingmöglichkeiten "Beziehungsstatus" bei Facebook

Targetingmöglichkeiten “Beziehungsstatus” bei Facebook

 

Warum entfernt Facebook dieses Targeting?

Facebook schreibt zur Änderung:

From time to time, Facebook evaluates the current options we offer within targeting. In some cases, we make decisions to add or delete options. In those cases, we strive to provide communication and support to impacted clients and continue to work to bring quality targeting options to the market.

Während für Dating- und Reise-Anbieter das Targeting “interessiert an” sehr interessant war, bietet diese Targetingmöglichkeit allerdings auch ein Missbrauchspotential, möglicherweise wurde die Entscheidung zur Entfernung dieses Targetings auch dadurch beeinflusst.

 

Facebook: Neue Werbemöglichkeiten für die Reisebranche

$
0
0

Werbetreibende aus der Reisebranche dürfen sich über eine neue Option namens “Trip Consideration” freuen. Mit Hilfe dieser Funktion können Ads an Personen ausgespielt werden, die eine grundsätzliche Reiseabsicht zeigen, aber noch keine Absicht für ein bestimmtes Reiseziel zum Ausdruck gebracht haben. Beispielsweise Personen, die mehrere Reiseseiten durchsuchten aber nur auf der Homepage dieser Seiten waren.

Neue Funktion “Trip Consideration”

Mit Hilfe von Dynamic Travel Ads können Personen erreicht werden, die bereits Interesse an einem bestimmten Hotel, Urlaubsort oder Flug gezeigt haben. Reisende wählen ihr Reiseziel jedoch erst später und lassen sich von Facebook und Instagram hauptsächlich mobil inspirieren, bevor sie sich für eine bestimmte Reise entscheiden. Auf einen konkreten Fall angewendet, werden in einem ersten Schritt reisefreudige Personen mit Hilfe von “Trip Consideration” in den Funnel gebracht und diese dann in einem zweiten Schritt mittels Dynamic Travel Ads zur eigentlichen Buchung bewegt. Diese beiden Produkte in Kombination können also die Conversion Rate erheblich verbessern.  Im Gegensatz zu den Dynamic Travel Ads  mit breitem Zielpublikum, die auf einem Produktkatalog basieren, verwendet “Trip Consideration” statische Auswahlmöglichkeiten.

Vorteile

  • Vereinfachtes Setup – kein Produktkatalog notwendig
  • Flexibilität hinsichtlich Kreativität
  • Optimierung auf Personen, die Reisebereitschaft zeigen
  • Kombination mit anderen Zielgruppen möglich

Anforderungen und Setup

Um die Funktion “Trip Considation” nutzen zu können, ist die Implementierung des Facebook Pixels notwendig.

  1.  Auswahl des Ziels “Conversion” auf Kampagnen-Level
  2. Auswahl der gewünschten Zielgruppe auf Adset-Level: Eventuelles Interessenstargeting fungiert als Filter. Das heisst innerhalb der gewünschten Zielgruppe wird danach nach Reiseabsicht gesucht
  3. Auswahl von Budget & Zeitplan
  4. Auswahl des gewünschten Optimierungsziels (Conversions, Link Klicks etc.)
  5. Aktivierung von der Option “Priorisierte Auslieferung für Personen mit Reiseabsicht” (Prioritize delivery to people who plan to travel)
Optimierung und Auslieferung (Quelle: Facebook)

Optimierung und Auslieferung (Quelle: Facebook)

Anmerkung:
Facebook empfiehlt die Verwendung von Creatives für die Präsentation von Top-Reiseangeboten, beliebten Reisezielen oder Creatives zur Markenbildung.

Best Practices von Facebook

Zielgruppe / Targeting:
Facebook empfiehlt bei der Aktivierung der Funktion “Trip Consideration” eine breite Zielgruppe, da zu kleine Zielgruppen die Auslieferung einschränken können. Laut Facebook sollte die Grösse 7 Millionen oder mehr betragen. Wie bereits oben erwähnt, kann das Feature in Kombination mit bestehendem Targeting verwendet werden (beispielsweise Interest Targeting oder Lookalike Targeting).

Optimierung:
Die Optimierung sollte auf den Search Event, Initiate Checkout Event oder den Purchase Event ausgerichtet sein.

Gebot:
Facebook empfiehlt für den Start eine automatischen Gebotsstrategie, um die Auslieferung maximieren zu können. Nach drei Tagen kann auf ein manuelles Gebot umgestellt werden, sofern die Kosten pro Conversion zu hoch sind.

Kampagnenzeitraum:
“Trip Consideration” sollte laut Facebook in “Always-on-Kampagnen” eingesetzt werden. Dadurch erhöht sich das Potential Personen zu erreichen, die gerade erst ihre Reisebereitschaft unter Beweis gestellt haben.

Erfolgsmessung:
Facebook empfiehlt den Erfolg zu messen, indem die Auswirkungen auf das Ereignis, für das optimiert werden soll, bewertet werden. Wird beispielsweise auf den Search Event optimiert, dann soll der Erfolg anhand der Kosten pro Suche und des Suchaufkommens bewertet werden.

Creatives:
Zur Auswahl stehen statische Bilder, Karussell, Videos oder Collection Ads. Beispielsweise kann ein Karussell von beliebten Reisezielen oder Reiseangeboten verwendet werden. Zudem können Creatives verwendet werden die den Mehrwert des eigenen Unternehmens zeigen – der Kreativität sind somit keine Grenzen gesetzt.

Fazit

Dank des neuen Features “Trip Consideration” können Personen noch früher im Reiseplanungsprozess angesprochen und mit passenden Angeboten erreicht werden. Konkret können also reisefreudige Personen angesprochen werden, die schon eine Reiseabsicht gezeigt haben, sich aber noch nicht für ein konkretes Reiseziel entschieden haben. Das neue Feature bietet somit die Möglichkeit reisefreudige Personen in den Funnel zu bekommen und dann mit Hilfe von Dynamic Travel Ads zur eigentlichen Buchung zu bewegen. “Trip Consideration” ist  für Facebook, Instagram und im Audience Network verfügbar.

 


Facebook: bis auf Weiteres werden keine Reichweitenschätzungen für Custom Audiences angezeigt

$
0
0

Wie Marketingland.com berichtet, zeigt Facebook bis auf weiteres keine Reichweitenschätzungen für Custom Audiences. Schuld daran ist ein aufgedeckter Exploit im Zusammenahng mit Custom Audiences.

Keine Reichweitenschätzungen für Custom Audiences

Die Änderung in der Funktionalität erfolgt, nachdem ein Forschungsteam der Northeastern University Facebook über das Bug-Bounty-Programm über eine potenzielle Sicherheitslücke informiert hat, die bei Custom Audiences entdeckt wurde. Das Forschungsteam der Northeastern University und des MPI-SWS hat bereits im Dezember einen weiteren Exploit mit Custom Audiences gefunden. Als Reaktion darauf hat Facebook Reichweitenschätzungen für Kampagnen mit Kundendaten entfernt, welche im März wieder aktiviert wurden.

Wo liegt das Problem?

Das Team fand einen Exploit, bei dem es auf Attribute einer Person schliessen konnte, die in einer hochgeladenen Liste von E-Mails, Adressen oder anderen persönlich identifizierbaren Informationen unter Verwendung der geschätzten Reichweite, die in der Werbeoberfläche angezeigt wird, enthalten ist. In diesen Schätzungen gibt es eine Rundungsschwelle, sobald das erkannt wurde, kann ein Inserent beispielsweise eine Liste von E-Mails direkt an der Rundungsschwelle hochladen und dann eine E-Mail zur Liste hinzufügen. Wenn sich die Reichweitenschätzungen ändern, wenn ein Targeting-Attribut ausgewählt wird, kann der Werbetreibende auf das entsprechende Attribut schliessen. Umgekehrt, wenn sich die Schätzung nicht ändert, dann kann man daraus schliessen, dass die Person dieses Attribut nicht hat. “Zum Beispiel”, erklärte Alan Mislove, ein Professor der Notheastern University, “wenn er mein Geschlecht bestimmen wollte, könnte er meine E-Mail zu einer Liste hinzufügen, die direkt an der Rundungsschwelle liegt. Würde er dann “weiblich” wählen, würde er die Reichweitenschätzungen aufrunden sehen. Wenn er “männlich” wählen würde, würden sich die Schätzungen nicht ändern”. So wäre es möglich, jedes der rund 1’200 in Facebook verfügbaren Attribute, die von Nutzern und Datenvermittlern Dritter stammen, abzuleiten und umfassende Profile von einzelnen Personen zu erstellen. Mislove wies darauf hin, dass der Nutzer nie erfahren würde, dass dies geschieht, da dies ausschliesslich über die Werbeoberfläche von Facebook und ohne Kosten für den Werbetreibenden geschieht.

Das Team der Notheastern University hat Facebook letzte Woche über das Problem informiert und wird durch das Bug-Bounty-Programm belohnt. Angesichts der Berichterstattungen rund um die Datenkrise im Zusammenhang mit Cambridge Analytica, ist es nicht verwunderlich, dass Facebook schnell reagiert.

“Wir sind den Forschern dankbar, die dieses Problem gefunden haben, und wir haben dieses Feature ausgesetzt, um es zu beheben. Die Privatsphäre und Sicherheit der Menschen ist für Facebook unglaublich wichtig, weshalb wir jeden möglichen Missbrauch unseres Dienstes sehr ernst nehmen”, sagt Mary Ku, Product Management Director bei Facebook.

Die Lösung

Potenzielle Reichweiten werden in keiner Kampagne angegeben, die Custom Audineces verwendet, auch nicht, um aus einer hochgeladenen Liste Lookalike-Audiences zu erstellen, bis ein Fix entwickelt wurde. Zusätzlich ist aktuell das Erstellen von neuen Custom Audiences eingeschränkt, jeder Werbetreibende kann pro Tag nur eine bestimmte (unbekannte) Anzahl von neuen Custom Audiences erstellen.

Keine "Estimated Reach" für Custom Audiences

Keine “Estimated Reach” für Custom Audiences

 

Fazit

Gut, dass eine mögliche Lücke geschlossen werden, schlecht für Werbetreibende, welche mit Reichweitenschätzungen arbeiten müssen. Ebenfalls vom Fix betroffen sind aktuell die Audience Insights, auch hier spuckt das Tool aktuell keine Daten zu Custom Audiences aus.

Keine Datenausgabe in den Audience Insights.

Keine Datenausgabe in den Audience Insights.

 

 

Originalbericht bei Marketingland.com

Facebook: Reduktion von Clickbait Ads und Links zu Low-Quality Websites

$
0
0

Bereits im vergangenen Jahr hat Facebook damit begonnen, Ads und organischen Beiträgen weniger Reichweite zu geben, wenn diese als Clickbait eingestuft wurden oder auf Webseiten mit einer fragwürdigen Qualität leiten. diese Bemühungen werden un weiter intensiviert.

Facebook schreibt dazu:

Als Teil unseres Ziels, sinnvolle Verbindungen zwischen Menschen und Unternehmen aufzubauen, haben wir in die Forschung investiert, um zu verstehen, welche Erfahrungen Menschen mögen und welche nicht, insbesondere wenn sie eine Website besuchen, nachdem sie auf einen Link von unserer Plattform geklickt haben. Basierend auf unseren Erkenntnissen bauen wir unsere Bemühungen aus, Links zu minderwertigen Erlebnissen – also solchen, die man für irreführend, sensationell und spammend hält – zu reduzieren, so dass wir stattdessen mehr informative Beiträge zeigen können.

Was muss neu beachtet werden?

Wie im Mai des letzten Jahres bereits mitgeteilt wurde, müssen Unternehmen darauf achten, dass die folgenden Praktiken mit Bedacht angewendet werden, damit die Website-Erfahrung verbessert wird und ein Rückgang des Engagements oder der Anzeigenlieferung vermieden werden kann:

1.) Ein im Verhältnis zum Inhalt überproportionales Anzeigenvolumen. Dazu gehören Anzeigen, aber nicht gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungen oder Anmeldungen zu privaten Inhalten, wie z.B. Paywalls.

2.) Verwendung von Pop-up-Anzeigen oder interstitiellen Anzeigen, die das Nutzungserlebnis stören.

Wichtig!
Landing Pages werden beim Anzeigenprüfungsprozess ebenfalls berücksichtigt, entsprechend müssen diese die Facebook Werberichtlinien einhalten, die Folgendes verbieten:

3.) Mit sexuell anregendem oder schockierendem Inhalt. Siehe relevante Richtlinien für Adult Content und Sensational Content.

4.) Seiten, die bösartige oder irreführende Werbung enthalten, die verbotene Inhalte im Sinne der Facebook Richtlinien enthält.

Wie Facebook aus Feedbacks aus der Community gelernt hat, werden diese Attribute auch mit Erfahrungen in Verbindung gebracht, die den Menschen nicht gefallen. Ebenso hat Facebook von der Community gelernt, dass die nachfolgenden Erfahrungen unerwünscht sind:

5.) Unerwartete Content-Erfahrung, wie beispielsweise die Verteitung der Inhalte über mehrere Inhaltsseiten, was wiederum erfordert, dass Besucher auf mehrere Seiten klicken und / oder zusätzliche Inhalte laden müssen, um den gesamten Artikel lesen zu können.

6.) Clickbait-Anzeigeninhalte, einschließlich Anzeigenkopien, die nichts mit der Landing Page zu tun haben oder die wichtige Informationen zurückhalten, um Menschen dazu zu verleiten, auf die Anzeige zu klicken.

Scharfes Timing

Anzeigen und Beiträge, die auf Landing Pages mit den oben genannten Attributen verweisen, werden im Laufe des Monats April weniger verbreitet oder können komplett abgelehnt werden.

  • Ab dem 5. April werden Anzeigen, die sowohl Clickbait-Anzeigenkopien als auch Links zu minderwertigen Web-Erlebnissen enthalten, komplett abgelehnt.
  • Ab dem 26. April werden Anzeigen und Beiträge, die entweder als Clickbait oder als Link zu minderwertigen Web-Erlebnissen identifiziert wurden, heruntergestuft und weniger ausgespielt.

Facebook: das Aus für Partnerkategorien

$
0
0

Wie Facebook in einer Newsmeldung mitteilt, werden die von vielen Werbetreibenden genutzten Partnerkategorien von Drittdaten-Lieferanten wie Acxiom oder Datalogix zukünftig nicht mehr verwendet. Facebook reagiert damit auf den Datenskandal rund um Cambridge Analytica präventativ. Obwohl die Nutzung von Drittdaten eine gebräuchliche Praxis in der Branche darstellt, setzt Facebook diese Funktion in den nächsten 6 Monate aus.

Partnerkategorien und Verbesserungen im Datenschutz

In der offiziellen Stellungnahme schreibt Facebook:

In der vergangenen Woche kündigte Facebook wichtige Änderungen an, um die Datenmenge zu reduzieren, die Apps von Nutzern anfordern können, und um sicherzustellen, dass die Menschen mehr Kontrolle über ihre Informationen haben. Um auf diese Bemühungen aufzubauen, wird Facebook in der Art und Weise, wie Daten für die Werbung auf der Plattform verwenden, restriktiver sein, insbesondere in Bezug auf Informationen von Drittanbietern.

Insbesondere wird Facebook in den nächsten sechs Monaten die Möglichkeit der Nutzung von Partnerkategorien abschaffen. Es handelt sich dabei um eine Targeting-Lösung, die es Drittanbietern ermöglicht, ihr Targeting direkt auf der Plattform anzubieten. Obwohl die Nutzung von Daten von Drittanbietern in der Branche üblich ist und Facebook gute Schutzvorkehrungen getroffen hat, wird dieser Schritt dazu beitragen, die Privatsphäre der Menschen auf der Plattform zu verbessern.

 

Wann ändert was?

Die Nutzung von Drittdaten über Partnerkategorien wird nun Schritt für Schritt entfernt. Der offizielle Zeitplan sieht so aus:

10. Mai:
Nach diesem Datum ist es nicht mehr möglich, Kampagnen mit Partnerkategorien zu erstellen oder zu bearbeiten, die auf Zielgruppen aus Großbritannien, Deutschland und Frankreich basieren; sie dürfen jedoch bis zum 24. Mai weiterlaufen.

25. Mai:
Facebook wird nicht mehr an Partner-Kategorien liefern, die auf Zielgruppen aus Großbritannien, Deutschland und Frankreich basieren, und diese Targeting-Möglichkeiten werden nicht mehr auf der Plattform verfügbar sein. Werbetreibende werden benachrichtigt, alle Targetings, die betroffene Partnerkategorien enthalten, vor diesem Datum zu aktualisieren.

30. Juni:
Letzter Tag für die Erstellung neuer oder die Bearbeitung bestehender Kampagnen mit Nicht-EU-Partnerkategorien; entsprechende Kampagnen können bis zum 30. September laufen.

1. Oktober:
Alle anderen Partnerkategorien werden nicht mehr als Targeting-Optionen verfügbar sein und Facebook wird aufhören, gegen diese Zielgruppen zu liefern. Werbetreibende werden benachrichtigt, ihr Targeting bis zu diesem Datum zu aktualisieren.

Wie die DSGVO mitspielt?

Auffällig ist vor allem ein Datum: der 25.05. ist der Tag, an dem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der EU Kraft tritt. Es ist also gut möglich, dass Partnerkategorien nicht mit der DSGVO harmonieren …

Entstehen für Werbetreibende riesige Nachteile?

Die Qualität, bzw. Effizienz der Partnerkategorien waren bei vielen Werbetreibenden umstritten, bzw. gingen die Meinungen dazu weit auseinander. Einige interessante Targetings stehen mit dem Wegfall von Partnerkategorien nicht mehr zur Verfügung, was Werbetreibende zwingt, Kampagnen entsprechend anzupassen. Wesentlich grösser dürfte der Ärger für die Datenlieferanten sein, war doch diese direkte Einbindung eine lukrative Einnahmequelle.

 

Facebook: Dynamic Ads für Lead Generierung

$
0
0

Dynamic Ads sind eine interessante Werbemethode für Werbetreibende mit vielen Produkten. Neben dem Einsatz für e-Commerce, die Reisebranche (Hotels, Flüge, Mietwagen), die Immobilienbranche oder Automobilebranche, bietet Facebook nun auch Dynamic Ads für die Zielsetzung “Lead Generation”.

Warum Dynamic Ads für Lead-Generierung?

Während herkömmliche Dynamic Ads Besucher auf eine Webseite leiten, zielen Dynamic Ads für Lead Generierung direkt auf die Lead-Generierung innerhalb von Facebook ab. Bei herkömmlichen Ads stehen unterschiedliche Optimierungsziele (Traffic, Landingpage Besuche, Events, etc.) zur Verfügung, je nach Kampagne und Zielgruppengrösse kann eine entsprechende Optimierung schwierig sein, wenn nicht genügend Pixel-Signale zur Verfügung stehen. Je nach Landingpage fallen zusätzlich längere Ladezeiten an, bzw. besteht weiterhin die Problematik der auszufüllenden Formularfelder, was bei einigen Seiten zu hohen Abbruchraten führt. Bei Dynamic Ads für Leadgenerierung werden die vorteile der Dynamic Ads mit den Vorteilen der Lead Ads vereint. Menschen können ihr Interesse an einem Produkt oder an einer Dienstleistung direkt innerhalb des Ads bekunden, eine manuelle Eingabe der notwendigen Formularfelder entfällt. Mit diesem neuen Anzeigenformat kann mit Hilfe des Katalogs die Werbeanzeige maximal für jeden Kunden personalisiert werden.

[iframe src=”https://www.facebook.com/plugins/video.php?href=https%3A%2F%2Fwww.facebook.com%2Fhutterconsult%2Fvideos%2F10155314794277231%2F&show_text=0&width=476″ width=”476″ height=”476″ style=”border:none;overflow:hidden” scrolling=”no” frameborder=”0″ allowTransparency=”true” allowFullScreen=”true”]

 

Vorteile der Dynamic Ads (für Lead Generierung)

Dynamic Ads (für Lead Generierung) bringen diverse Vorteile mit sich:

  • Skalieren der Anzeigenerstellung
    Bewerbung aller Produkte mit dynamischen Werbeanzeigen – es müssen nicht für alle Produkte einzelne Werbeanzeigen erstellt werden.
  • Qualitativ hochwerte Leads
    Menschen die an einem Produkt oder einer Dienstleistung interessiert sind, können einfach generiert werden, ohne dass ein mehrteiliger Funnel aufgebaut werden muss.
  • Relevante Produkte zeigen
    Dem Nutzer werden nur die relevantesten Produkte aus dem Katalog angezeigt, basierend auf den Produkten, die er auf der Website oder in der Mobile App besucht hat.
  • Plattform- und Geräteübergreifende Werbung
    Menschen können dort erreicht werden wo sie sich aufhalten, unabhängig von Plattform und Endgerät.

Anwendungsbeispiele für Dynamic Ads für Lead Generierung

Die Anwendungsbeispiele für Dynamic Ads für Lead Generierung sind vielseitig, einige Beispiele:

  • Automobile (Händler)
    Menschen, die sich Automodelle auf der Website angeschaut haben, können mit Dynamic Ads für Lead Generierung mit den Modellen angesprochen werden, welche sie auf der Website angeschaut haben. Über das Lead Ad kann eine direkte Kontaktaufnahme erfolgen oder direkt auch eine Testfahrt vereinbart werden.
  • Automobile (Hersteller)
    Menschen, die sich Automodelle auf der Website angeschaut haben, können mit Dynamic Ads für Lead Generierung mit den Modellen angesprochen werden, welche sie auf der Website angeschaut haben. Über das Lead Ad können Adressen für den Versand von weiteren Informationen direkt generiert werden.
  • Immobilien
    Menschen, die sich Immobilien auf der Website angeschaut haben,  können direkt über die Dynamic Ads Kontaktinformationen hinterlassen, damit weitere Informationen gesendet werden können. Ebenfalls könnten auf diese Art Termine für Wohnungs- und Hausbesichtigungen generiert werden.
  • Reisebranche
    Menschen, die potentiell in der Reiseplanung sind mit Hotel-/Flug-/Destinationen-Informationen bespielen und so die Möglichkeit geben, dass sie weitere Informationen zu gewünschten Inhalten anfragen können.
  • E-Commerce
    Menschen können Informationen zu relevanten Produkten angezeigt werden und darüber eine Lead-Generierung für Newsletter oder Muster von Produkten aufgebaut werden.

Was wird für den Einsatz von Dynamic Ads für Lead Generierung benötigt?

Damit Dynamic Ads für Lead Generierung eingesetzt werden können, werden folgende Dinge benötigt:

Fazit

Mit Dynamic Ads für Lead Generierung bietet Facebook eine interessante Möglichkeit der dynamisierten Lead Generierung, wo die Vorteile von Lead Ads mit Dynamic Ads verknüpft werden.

Instagram: automatische Full Screen Stories Ads aus allen Ads

$
0
0

Das Erstellen von nativen, immersiven Instagram Stories-Anzeigen ist jetzt noch einfacher geworden. Jetzt können Werbetreibende ganz einfach anfangen, indem sie die vorhandene Inhaltselemente nutzen und so Zeit und Mühe sparen.

Wie funktioniert das?

Wenn ein Unternehmen ein einzelnes Foto oder ein Video unter 15 Sekunden zur Darstellung innerhalb des Instagram Feeds hochlädt, bietet Instagram automatisch Vollbildunterstützung für diese Inhalte für den Gebrauch in Instagram Stories. Somit sind nahtlose Einblendungen unabhängig der Platzierung möglich.

Das Inhaltselement aus der Feed-Anzeige wird automatisch für Stories übertragen, die Pixel-Matching-Technologie wählt automatisch einen Hintergrundgradienten aus, damit die Anzeige in ein Vollbildformat umgewandelt werden kann. Unabhängig davon, ob die Werbung quadratisch oder im Querformat ist, wird der Text aus dem Instagram- oder Facebook-Feed am unteren Rand der Anzeige in der “Story”-Schriftart hinzugefügt.

 

Automatische Ad-Umwandlung für Instagram Stories (Quelle: Instagram)

Automatische Ad-Umwandlung für Instagram Stories (Quelle: Instagram)

 

Werbespezifikationen

Media: 
Einzelndes Video (kürzer 15 Sekunden), Einzelnes Bild (Karussell werden nicht umgewandelt)

Werbeziele:
Video Views, Reach, Brand Awareness, Traffic, Conversions, App Installs, Lead Generation

Kampagnenarten:
Auktionskampagnen, Reach & Frequency Kampagnen

Text-Länge:
190 Zeichen werden angezeigt, ist der Text länger, wir ein “mehr”-Button eingeblendet.

Titel:
werden nicht unterstützt.

verfügbare Platzierungen:
Facebook Feed, Instagram Feed, Audience Network

Ein Instagram Konto ist für die Ausspielung nicht erforderlich, über eine Facebook Seite auf Instagram ausgespielte Werbung wird unterstützt.

 

Beschränkungen

Folgende Beschränkungen gelten beim automatisch umgewandelten Format:

  • Text-Style und Schrift kann nicht vergrössert/verkleinert werden
  • keine Möglichkeit den Text ein- oder auszuschalten
  • Platzierungsoptimierung für Instagram Stories kann nur für eine Werbeanzeige pro Werbeanzeigengruppe gleichzeitig aktiviert werden
  • Hashtags und @-Mentions können aktuell nicht geklickt werden
  • Texte mit mehr als 190 Zeichen Länge oder Medien mit < 1:1 (z.B. Portrait-Ausrichtung) werden nicht dargestellt.

Facebook: neue Nutzungsbedingungen für “Facebook Business Tools” und “Custom Audiences”– Facebook macht sich ready für die DSGVO

$
0
0

Facebook hat neue Nutzungsbedingungen für “Facebook Business Tools” und Änderungen an den Nutzungsbedingungen für “Custom Audiences” veröffentlicht, die gemäss der englischen Version per 25.05.2018 in Kraft treten (in der deutschen Version steht kein “Effective Date”).  Diese neuen Nutzungsbedingungen regeln unter dem Titel “Facebook Business Tools” den Einsatz für APIs und SDKs, das Facebook Pixel, Social Plugins (z.B. “gefällt mir”- und “Teilen”-Buttons), Facebook Login und Account Kit sowie andere Plattform-Integrationen, Plugins, Codes, Spezifikationen, Dokumentationen, Technologien und Dienstleistungen.

Die neuen Nutzungsbedingungen für “Facebook Business Tools”

Wie bei allen Nutzungsbedingungen gilt bei Facebook auch für die Nutzungsbedingungen für “Facebook Business Tools” primär die englische Version (Facebook auf “english US” umstellen).

1. Teilen von personenbezogenen Daten mit Facebook

  1. Du kannst die Facebook Business Tools nutzen, um uns personenbezogene Daten deiner Kunden und Nutzer („Kundendaten“) zu senden. Je nachdem, welche Facebook-Produkte du nutzt, können Kundendaten Folgendes umfassen:
    1. Kontaktinformationen“ bestehen aus Informationen, die betroffene Personen identifizieren, wie Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Diese verwenden wir nur für Abgleichzwecke. Wir erzeugen vor der Übermittlung Hashwerte aus den Kontaktinformatione5. Ein Hinweis für Datenverantwortliche in der EU und in der Schweiz:n, die du uns über ein Facebook-Pixel sendest. Wenn du oder dein Dienstanbieter andere Facebook Business Tools nutzt, kannst du bzw. kann er vor der Übermittlung die Kontaktinformationen auf eine von uns vorgegebene Art und Weise hashen.
    2. Event-Daten“ umfassen sonstige Informationen, die du über deine Kunden und deren Handlungen teilst, die sie auf deinen Webseiten und in deinen Apps oder Geschäften vornehmen, wie z. B. Besuche auf deinen Webseiten, Installationen deiner Apps und Käufe deiner Produkte.
  2. Zu den Kundendaten gehören keine Informationen, bei denen eine betroffene Person dich konkret beauftragt, diese Informationen auf unserer Plattform zu teilen, wie beispielsweise ein über soziale Plugins oder eine andere Integration geteilter Artikel oder ein so geteiltes Lied.
  3. Wir teilen die uns von dir bereitstellten Kundendaten nicht mit Dritten (einschließlich Werbetreibenden), es sei denn wir haben deine Genehmigung oder sind von Rechts wegen dazu verpflichtet. Wir wahren die Vertraulichkeit und Sicherheit der Kundendaten u. a. durch geeignete organisatorische, technische und physische Sicherheitsvorkehrungen, die darauf ausgelegt sind, (a) die Sicherheit und Integrität der Kundendaten zu schützen, während sie sich in unseren Systemen befinden, und (b) die Kundendaten gegen den zufälligen oder unberechtigten Zugang bzw. gegen die versehentliche oder unberechtigte Verwendung, Änderung oder Offenlegung innerhalb unserer Systeme zu schützen.
  4. Du sicherst zu und gewährleistest, dass du (unter Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze, Vorschriften und Branchenrichtlinien) eine Rechtsgrundlage für die Offenlegung und Verwendung der Kundendaten hast (und dass jedweder möglicherweise von dir eingesetzte Datenanbieter eine solche Rechtsgrundlage hat). Wenn du die Kundendaten nicht direkt von der betroffenen Person erfasst hast, versicherst und gewährleistest du ohne Einschränkung irgendeines Teils dieser Nutzungsbedingungen für Business Tools, dass du über alle erforderlichen Rechte und Berechtigungen sowie eine Rechtsgrundlage zur Offenlegung und Verwendung der Kundendaten verfügst.
  5. Du informierst uns unverzüglich schriftlich über jedwede tatsächliche oder drohende Beschwerde oder Anfechtung im Zusammenhang mit der Verwendung personenbezogener Daten gemäß diesen Nutzungsbedingungen für Business Tools und arbeitest mit uns zusammen bei der Reaktion auf eine derartige Beschwerde oder Anfechtung.
  6. Wenn du die Kundendaten im Auftrag eines Dritten verwendest, versicherst und gewährleistest du zudem, dass du als dessen Vertreter berechtigt bist, diese Daten in seinem Auftrag zu verwenden und einen solchen Dritten an diese Nutzungsbedingungen für Business Tools zu binden. Du verwendest die Kundendaten bzw. jedwede durch deine Verwendung der Kundendaten erzeugte/n Zielgruppe oder Berichte nur im Auftrag eines solchen Dritten.
  7. Du teilst keine Kundendaten mit uns, bei denen du weißt bzw. angemessenerweise wissen solltest, dass sie von Kindern unter 13 Jahren stammen bzw. über solche sind oder dass sie Informationen zu Gesundheit, Finanzen oder anderen sensiblen Kategorien enthalten (einschließlich jedweder Informationen, die gemäß geltendem Recht als sensibel gelten).

2. Verwendung von Kundendaten

  1. Je nachdem, welche Produkte der Facebook-Unternehmen du nutzt, verwenden wir Kundendaten für folgende Zwecke:
    1. Kontaktinformationen für den Abgleich
      1. Du weist uns an, die Kontaktinformationen nur dafür zu verwenden, die Kontaktinformationen mit Nutzer-IDs von Facebook oder Instagram abzugleichen („Abgeglichene Nutzer-IDs“) und diese Nutzer-IDs mit entsprechenden Event-Daten zu kombinieren. Wir löschen Kontaktinformationen nach dem Abgleichprozess.
    2. Event-Daten für Messungs- und Analysedienste
      1. Du weist uns an, Event-Daten für folgende Zwecke zu verwenden: (a) Um in deinem Auftrag Berichte über die Wirkung deiner Werbekampagnen und sonstigen Online-Inhalte anzufertigen („Kampagnenberichte“) und (b) Analysen und Einblicke bezüglich deiner Kunden und ihrer Nutzung deiner Apps, Webseiten, Produkte und Dienstleistungen zu erstellen („Analysen“).
      2. Wir gewähren dir eine nicht-exklusive und nicht übertragbare Lizenz zur ausschließlichen Nutzung der Kampagnenberichte und Analysen für deine internen Geschäftszwecke bzw. in aggregierter und anonymisierter Form für Zwecke der Messung. Du darfst ohne unsere schriftliche Zustimmung die Kampagnenberichte oder Analysen bzw. irgendeinen Teil dieser nicht gegenüber irgendeinem Dritten offenlegen. Wir legen ohne deine Erlaubnis die Kampagnenberichte oder Analysen bzw. irgendeinen Teil dieser nicht gegenüber irgendeinem Dritten offen, es sei denn, (i) sie sind mit Kampagnenberichten und Analysen von zahlreichen anderen Dritten kombiniert worden und (ii) deine personenbezogenen Informationen werden aus den kombinierten Kampagnenberichten und Analysen entfernt.
    3. Event-Daten zur Erstellung von ansprechbaren Zielgruppen
      1. Wir können die Event-Daten verarbeiten, um anhand gemeinsamer Event-Daten Zielgruppen zu erstellen (einschließlich Custom Audiences über Webseiten, Custom Audiences über mobile Apps und Offline-Custom Audiences), die du dann für das Targeting von Werbekampagnen nutzen kannst. Nach unserem alleinigen Ermessen können wir dir außerdem gestatten, diese Zielgruppen mit anderen Werbekunden zu teilen.
    4. Event-Daten für die Übermittlung von kommerziellen und transaktionsbezogenen Nachrichten
      1. Wir können die abgeglichenen Nutzer-IDs und zugehörigen Event-Daten verwenden, um dich dabei zu unterstützen, Personen mit transaktionsbezogenen und sonstigen kommerziellen Nachrichten in Messenger und anderen Produkten der Facebook-Unternehmen zu erreichen.
    5. Event-Daten für die Personalisierung von Funktionen und Inhalten sowie zur Verbesserung und Sicherung der Facebook-Produkte
      1. Wir verwenden Event-Daten, um die Funktionen und Inhalte (einschließlich Werbeanzeigen und Empfehlungen) zu personalisieren, die wir Personen auf und außerhalb von unseren Produkten der Facebook-Unternehmen zeigen. Im Zusammenhang mit dem Anzeigen-Targeting und der Optimierung der Anzeigenauslieferung tun wir Folgendes: (i) Wir verwenden deine Event-Daten nur dann zur Auslieferungsoptimierung, nachdem wir sie mit anderen Daten, die von anderen Werbekunden oder auf andere Weise auf Facebook-Produkten gesammelt wurden, aggregiert haben; außerdem (ii) gestatten wir anderen Werbekunden oder Dritten nicht, Werbung ausschließlich auf der Grundlage deiner Event-Daten auszurichten.
      2. Wir können Event-Daten auch verwenden, um den Schutz und die Sicherheit auf und außerhalb von den Produkten der Facebook-Unternehmen zu fördern sowie für Forschungs- und Entwicklungszwecke und für den Erhalt der Integrität der Produkte der Facebook-Unternehmen sowie für deren Verbesserung.

3. Besondere Bestimmungen für die Nutzung von Facebook-Pixeln und ‑SDKs

  1. Du darfst (bzw. in deinem Auftrag handelnde Partner dürfen) ohne unsere schriftliche Erlaubnis keine Pixel, die mit deinem Business Manager- oder Werbekonto verknüpft sind, auf Webseiten platzieren, die dir nicht gehören.
  2. Wenn du unsere Pixel oder SDKs nutzt, sicherst du außerdem zu und gewährleistest, dass du einen stabilen und hinreichend auffälligen Hinweis für Nutzer/innen bezüglich dem Erfassen, Teilen sowie der Verwendung der Kundendaten bereitgestellt hast, der mindestens folgende Angaben enthalten muss:
    1. Für Webseiten: Einen eindeutigen und deutlich sichtbaren Hinweis auf jeder Webseite, auf der unsere Pixel genutzt werden, der auf eine klare Erläuterung verlinkt, die besagt, (a) dass Dritte, einschließlich Facebook, möglicherweise Cookies, Web Beacons und sonstige Speichertechnologien nutzen, um Informationen von deinen Webseiten und anderen Stellen im Internet zu erfassen oder zu erhalten, und diese Informationen dann für die Bereitstellung von Messungen und das Anzeigen-Targeting verwenden, (b) wie Nutzer/innen der Erfassung und Verwendung von Informationen für das Anzeigen-Targeting widersprechen können und (c) wo Nutzer/innen auf einen Mechanismus zugreifen können, um eine solche Auswahl zu treffen (z. B. durch Bereitstellung von Links zu http://www.aboutads.info/choices und http://www.youronlinechoices.eu/).
    2. Für Apps: Einen eindeutigen und deutlich sichtbaren Link, der in deinen App-Einstellungen oder in jedweder Datenrichtlinie und aus jedem Store bzw. von jeder Webseite aus, in der/dem deine App vertrieben wird, leicht zugänglich ist, und auf eine klare Erläuterung verlinkt, die besagt, (a) dass Dritte, einschließlich Facebook, möglicherweise Informationen von deiner App und anderen Apps erfassen bzw. erhalten und diese Informationen dann für die Bereitstellung von Messungen und das Anzeigen-Targeting verwenden, und (b) wie und wo Nutzer/innen der Erfassung und Verwendung von Informationen für das Anzeigen-Targeting widersprechen können.
  3. In Gerichtsbarkeiten, in denen für das Speichern von Cookies oder sonstigen Informationen auf dem Gerät eines Endnutzers/einer Endnutzerin und das Zugreifen auf diese eine informierte Einwilligung erforderlich ist (wie u. a. in der Europäischen Union), musst du in nachprüfbarer Weise sicherstellen, dass ein/e Endnutzer/in die erforderliche Einwilligung erteilt, bevor du Facebook Business Tools nutzt, um es uns zu ermöglichen, Cookies oder sonstige Informationen auf dem Gerät des Endnutzers/der Endnutzerin zu speichern und darauf zuzugreifen. (Vorschläge zur Implementierung von Einwilligungsmechanismen findest du im Leitfaden für die Cookie-Zustimmung für Webseiten und Apps von Facebook.)

4. Änderung, Beendigung und Speicherung:

  1. Wir können jederzeit deinen Zugang zu den Facebook Business Tools ändern, aussetzen oder beenden oder ihre Verfügbarkeit einstellen. Du kannst deine Nutzung der Facebook Business Tools jederzeit beenden. Nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen für Business Tools dürfen wir die Event-Daten maximal zwei Jahre lang speichern. Wir speichern jedwede von dir unter Verwendung der Event-Daten erstellten Zielgruppen so lange, bis du sie über deine Konto-Tools löschst.
  2. Diese Nutzungsbedingungen für Business Tools regeln deine Bereitstellung der Kundendaten uns gegenüber sowie deine Nutzung der Facebook Business Tools. Deine Nutzung dieser Facebook Business Tools unterliegt möglicherweise auch den Facebook-Plattform-Richtlinien. Diese Nutzungsbedingungen für Business Tools ersetzen keine Nutzungsbedingungen, die für deinen Kauf von Werbebestand von uns gelten (wie u. a. die Facebook-Werberichtlinien unter https://www.facebook.com/policies/ads). Solche Nutzungsbedingungen gelten auch weiterhin für deine Werbekampagnen. Die Nutzungsbedingungen für Custom Audiences von Facebook (zurzeit verfügbar unter https://www.facebook.com/ads/manage/customaudiences/tos) gelten nicht für Zielgruppen, die durch die Verarbeitung von Event-Daten gemäß diesen Nutzungsbedingungen für Business Tools erstellt worden sind. Wir behalten uns das Recht vor, deine Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen für Business Tools zu überwachen bzw. zu überprüfen.
  3.  Hinweis:
    1. Wir haben die Nutzungsbedingungen für Conversion Tracking, für Custom Audiences über deine Webseite sowie für Custom Audiences über deine mobile App aktualisiert und dabei u. a. ihren Namen in Nutzungsbedingungen für Facebook Business Tools geändert. Im Sinne der Nutzungsbedingungen für Facebook Business Tools bezeichnen Bezugnahmen in bestehenden Nutzungsbedingungen oder Vereinbarungen auf die „Facebook-Tools“ jetzt die Facebook Business Tools.
    2. Wir haben unsere Nutzungsbedingungen für Offline Conversions aktualisiert und dabei u. a. deren Namen geändert. Sie heißen nun Nutzungsbedingungen für Facebook Business Tools. Im Sinne der Nutzungsbedingungen für Facebook Business Tools gilt für Bezugnahmen in bestehenden Nutzungsbedingungen oder Vereinbarungen Folgendes: (i) „Umsatzdaten“ sind nun Kundendaten, (ii) „Nutzerinformationen“ heißen jetzt Kontaktinformationen, (iii) Verkaufstransaktionsdaten“ sind jetzt Event-Daten, (iv) „Abgeglichene Daten“ bezeichnen jetzt Event-Daten, die mit abgeglichenen Nutzer-IDs kombiniert wurden, (v) „Nicht abgeglichene Daten“ sind jetzt Event-Daten, die nicht mit abgeglichenen Nutzer-IDs kombiniert wurden, (vi) „Berichte“ heißen jetzt Kampagnenberichte und (vii) „OC“ steht jetzt für unsere Offline-Conversions-Funktion.
  4. Genauso wie bei unseren Bedingungen für die gewerbliche Nutzung, können wir Änderungen an diesen ergänzenden Nutzungsbedingungen vornehmen. Wenn du nach irgendeiner Aktualisierung der ergänzenden Nutzungsbedingungen weiterhin auf irgendwelche Facebook-Produkte, die zusätzlichen Nutzungsbedingungen unterliegen, zugreifst oder sie nutzt, stimmst du zu, an sie gebunden zu sein.
  5. Kein Teil in diesen Nutzungsbedingungen für Business Tools hindert uns daran, Offenlegungen im Zusammenhang mit Facebook Business Tools gegenüber unseren Nutzern/Nutzerinnen vorzunehmen, zu denen wir angewiesen werden können oder die wir möglicherweise für angemessen oder gemäß geltendem Recht für erforderlich erachten.

5. Ein Hinweis für Datenverantwortliche in der EU und in der Schweiz:

  1. Sofern die Kundendaten personenbezogene Daten enthalten, die du gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) (die „DSGVO“) verarbeitest, erkennen die Parteien an und stimmen zu, dass du für die in den Absätzen b.1 und b.2 oben beschriebenen Zwecke der Bereitstellung von Abgleich- Messungs- und Analysediensten der Datenverantwortliche hinsichtlich solcher personenbezogen Daten bist, und dass du Facebook Ireland Limited beauftragt hast, solche personenbezogen Daten in deinem Auftrag als dein Auftragsverarbeiter gemäß diesen Nutzungsbedingungen und den Facebook-Nutzungsbedingungen für die Datenverarbeitung, die durch Bezugnahme Bestandteil dieses Dokuments werden, zu verarbeiten. „personenbezogene Daten“, „Datenverantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“ haben in diesem Absatz die ihnen in den Nutzungsbedingungen für die Datenverarbeitung zugewiesenen Bedeutungen.

 

Die neuen Nutzungsbedingungen für “Custom Audiences”

Die neuen Nutzungsbedingungen für “Custom Audiences” stehen aktuell nur in englischer Sprache zur Verfügung. Auch diese Nutzungsbedingungen treten am 25.05.2018 in Kraft, die aktuell gültigen Bedingungen können hier eingesehen werden.

Custom Audiences Terms

  • Facebook’s custom audiences feature enables you to create an audience using your data such as email addresses and phone numbers. When using Facebook’s custom audiences feature, your data is locally hashed on your system before you upload and pass such data to Facebook to be used to create your custom audience (the “Hashed Data”). Without limiting any agreement between you and Facebook, by clicking “I accept,” passing to Facebook the Hashed Data, or using custom audiences or advertising, you agree to the following:
  • You represent and warrant, without limiting anything in these terms, that you have all necessary rights and permissions and a lawful basis to disclose and use the Hashed Data in compliance with all applicable laws, regulations, and industry guidelines. If you are using a Facebook identifier to create a custom audience, you must have obtained the identifier directly from the data subject in compliance with these terms.
  • If you are providing Hashed Data on behalf of an advertiser, you must upload the Hashed Data directly into the advertiser’s advertising accounts. You agree to use only that advertiser’s own data to create custom audiences and not to augment or supplement the data with other data except as expressly authorized by Facebook. You represent and warrant that you have the authority as agent to the advertiser to disclose and use such data on their behalf and will bind the advertiser to these terms.
  • You represent and warrant that the Hashed Data does not relate to data about any individual who has exercised an option that you have, directly or indirectly, committed to honoring or provided to opt out of having that data disclosed and used by you or on your behalf for targeted advertising. To the extent an individual exercises such an opt-out after you have used data relating to that individual to create a custom audience, you will remove that data subject from the custom audience.
  • You instruct Facebook to use the Hashed Data for the matching process. Facebook will not share the Hashed Data with third parties or other advertisers and will delete the Hashed Data promptly after the match process is complete. Facebook will maintain the confidentiality and security of the Hashed Data and the collection of Facebook User IDs that comprise the custom audience(s) created from your Hashed Data (“your custom audience(s)”), including by maintaining technical and physical safeguards that are designed to (a) protect the security and integrity of data while it is within Facebook’s systems and (b) guard against the accidental or unauthorized access, use, alteration or disclosure of data within Facebook’s systems.
  • Facebook will not give access to or information about the custom audience(s) to third parties or other advertisers, use your custom audience(s) to append to the information we have about our users or build interest-based profiles, or use your custom audience(s) except to provide services to you, unless we have your permission or are required to do so by law.
  • Facebook may modify, suspend or terminate access to, or discontinue the availability of, the custom audiences feature at any time. You may discontinue your use of the custom audiences feature at any time. You may delete your custom audience(s) from the Facebook system at any time through your account tools.
  • You may not use the custom audiences feature unless you are an advertiser (or an agency acting on behalf of an advertiser), Ads API or Custom Audiences API partner, a data partner uploading an advertiser’s audience on behalf of that advertiser, or have obtained express, written permission from Facebook.
  • You may not sell or transfer custom audiences, or authorize any third party to sell or transfer custom audiences.
  • A note to EU and Swiss data controllers: To the extent the Hashed Data contains personal data relating to an individual who resides in the European Union or Switzerland, the parties acknowledge and agree that for purposes of creating the custom audiences, as described above, that you are the data controller in respect of such personal data, and you have instructed Facebook Ireland Limited to process such personal data on your behalf as your data processor pursuant to these terms and Facebook’s Data Processing Terms, which are incorporated herein by reference. You hereby acknowledge and agree that Facebook, Inc. may act as a sub-processor for and on behalf of Facebook Ireland Limited for the purpose of fulfilling Facebook Ireland Limited’s obligations under these Custom Audiences Terms. “Personal data,” “data controller,” and “data processor” in this paragraph have the meanings set out in the General Data Protection Regulation (Regulation (EU) 2016/679).

These Custom Audiences Terms and, to the extent applicable, the Data Processing Terms, govern the provision by you of Hashed Data to us and your use of the custom audiences feature, and your use of custom audiences for advertising. They do not replace any terms applicable to your purchase of advertising inventory from Facebook (including but not limited to the Facebook Advertising Guidelines at https://www.facebook.com/ad_guidelines.php), and such terms will continue to apply to your ad campaigns targeted to your custom audience. The custom audiences feature is part of “Facebook” under Facebook’s Terms of Service (https://www.facebook.com/legal/terms, the “Terms”), and your use of the custom audiences feature (including your use of data) is deemed part of your use of, and actions on, “Facebook.” In the event of any express conflict between these Custom Audiences Terms and the Terms, these Custom Audiences Terms will govern solely with respect to your use of the custom audiences feature and solely to the extent of the conflict. Facebook reserves the right to monitor or audit your compliance with these terms and to update these terms from time to time.

Facebook: mehr Transparenz für Seiten und Werbeanzeigen!

$
0
0

Heftig waren die Anschuldigungen in der letzten Monaten und Wochen in Richtung Facebook rund um den Datenskandal, aber auch die mögliche Einflussnahme in die US-Wahlen, bzw. in die Politik. Mit 7 Meilenstiefeln geht Facebook nun Schritt für Schritt mit den Veränderungen an der Plattform voran und kündigt weitere Schritte für mehr Transparenz bei Facebook Seiten und Werbeanzeigen auf Facebook und Instagram an. Diese neuen Ankündigungen für mehr Transparenz gehen weit, sehr weit und sind ein Schritt in die richtige Richtung, trotzdem dürften diese Ankündigung nicht allen Betreiber von Facebook Seiten und auch nicht allen Werbetreibenden passen.

Erhöhte Transparenz und Verantwortlichkeit für Wahl- und Werbeanzeigen

Im vergangenen Oktober hat Facebook angekündigt, dass nur autorisierte Werbetreibende Wahlwerbung auf Facebook oder Instagram schalten können. Heute dehnt Facebook diese Anforderung auf alle aus, die “Issue Ads” – wie politische Themen, die im ganzen Land diskutiert werden – zeigen wollen. Facebook arbeitet mit Dritten zusammen, um eine Liste von Schlüsselfragen zu entwickeln, die im Laufe der Zeit verfeinert werden. Um von Facebook autorisiert zu werden, müssen Inserenten ihre Identität und ihren Standort bestätigen. Werbetreibenden ist es untersagt, politische Anzeigen – wahl- oder themenbezogen – zu schalten, bis sie entsprechend autorisiert sind. Zusätzlich werden diese Anzeigen in der linken oberen Ecke deutlich als “Politische Anzeige” gekennzeichnet. Daneben zeigt Facebook “bezahlt von” Informationen. Facebook hat diese Woche damit begonnen, den Zulassungsprozess zu testen, Menschen werden die entsprechende Markierung und weitere Informationen noch in diesem Frühjahr in den USA zu sehen bekommen.

[iframe src=”https://www.facebook.com/plugins/video.php?href=https%3A%2F%2Fwww.facebook.com%2Ffacebook%2Fvideos%2F10157262455526729%2F&show_text=0&width=560″ width=”560″ height=”315″ style=”border:none;overflow:hidden” scrolling=”no” frameborder=”0″ allowTransparency=”true” allowFullScreen=”true”]

 

Facebook wird auch in künstliche Intelligenz investieren und zusätzlich Personal bereitstellen, um Werbetreibende aufzuspüren, welche den Autorisierungsprozess hätten durchlaufen sollen, dies aber nicht taten. Mit dem Wissen, dass nicht jede Anzeige, die als politische Werbung abgefangen werden sollte, erkennt werden kann, wird jeder Nutzer von Facebook ermutigt, nicht als politische Werbung markierte Anzeigen zu melden.

Werbeanzeigen und durchsuchbare Archive mit politischen Werbeanzeigen

In Kanada hat Facebook eine neue Funktion namens “View Ads” getestet, mit der jeder Nutzer die Anzeigen einer Seite sehen kann – auch wenn diese Werbeanzeige nicht im News Feed enthalten waren. Dies gilt für alle Facebook Seiten – nicht nur für Seiten mit politischen Werbeanezigen. Facebook plant im Juni diese Funktion weltweit auszurollen.

Im Juni plant Facebook zudem auch die Veröffentlichung eines öffentlichen, durchsuchbaren politischen Anzeigenarchivs. Dieses Archiv enthält alle Anzeigen mit der Kennzeichnung “politische Anzeige” und zeigt das Bild und den Text sowie zusätzliche Informationen, wie z.B. die Höhe des Werbebudgets sowie demographische Publikumsinformationen für jede einzelne Anzeige.

Erhöhte Authentizität und Transparenz für Seiten

Facebook geht noch einen Schritt weiter und kündigt ebenfalls an, dass Personen, die Seiten mit einer grossen Anzahl von Fans verwalten, überprüft werden müssen. Diejenigen, die grosse Seiten verwalten, die den Prozess nicht durchlaufen, können auch nicht mehr Inhalte publizieren. Diese Massnahmen wird es massiv schwieriger machen, dass Menschen eine Seite mit einem gefälschten Konto verwalten, was strikt gegen die Facebook Richtlinien verstösst. Facebook wird bei Seiten zusätzliche Informationen zeigen, um deren Inhalte effektiv beurteilen zu können. Beispielsweise wird sichtbar gemacht, ob eine Seite ihren Namen geändert hat.

Warum macht Facebook das?

Facebook schreibt dazu in der Newsmeldung “Wir wissen, dass wir bei den US-Wahlen 2016 nur langsam auf die ausländische Einmischung gestossen sind. Die heutigen Aktualisierungen sollen zukünftigen Missbrauch bei Wahlen verhindern und helfen Menschen, die Informationen zu erhalten, damit Wahl- und politische Themen-Werbung, wie auch Inhalte von Seiten besser bewertet werden können. Indem wir die Transparenz bei Anzeigen und Seiten auf Facebook erhöhen, können wir die Verantwortlichkeit der Werbetreibenden erhöhen und unseren Service für alle verbessern.

Fazit

Seitenbetreiber und Werbeverantwortliche werden von Facebook in die Pflicht genommen. Die Verifizierung von Personen, welche Facebook Seiten und Facebook Werbeanzeigen verwalten und bewirtschaften, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die heute noch mögliche Anonymität von Seitenbetreibern und Werbeverantwortlichen mit Hilfe von Fake Konten nimmt damit bald ein Ende. Der Wildwuchs von Seiten und Fake-Seiten kann so eingedämmt werden und Menschen, die allenfalls mit Inhalten gegen das Gesetzt verstossen, können so zukünftig identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden. Auch wenn dies nicht allen Seitenadministratoren gefallen wird – es gibt bei den Seiten-Administratoren immer noch zu viele “Mela Nies” und “Konst Antins” – und ich höre hier auch schon das Gezeter “aber das geht Facebook überhaupt nichts an” – jedoch kann man nicht nach Transparenz schreien, wenn man nicht bereit ist, transparent aufzutreten. So werden zukünftig die “belohnt”, welche sich an geltende Spielregeln halten und die bestraft, die sich in die scheinbare Anonymität flüchten. Der nächste wünschenswerte Schritt wäre dann noch den Facebook Admin Führerschein …


Facebook & Instagram: Erhalten MRC-Akkreditierung

$
0
0

Werbetreibende möchten möglichst viel Transparenz über die Leistung ihrer Werbeanzeigen und die dahinterliegenden finanziellen Investitionen. Transparenz gegenüber den reinen Zahlen der Plattformanbieter ermöglichen Messungen von Drittpartnern und unabhängigen Messlösungsanbietern. Darunter gehört beispielsweise auch das Media Rating Council (MRC), welches Facebook und Instagram nun zertifiziert hat.

Media Rating Council (MRC)

Der Media Rating Council (oder MRC) wurde 1964 als gemeinnütziger Industrieverband gegründet und setzt sich aus führenden Unternehmen aus den Bereichen Fernsehen, Funk, Druck und Internet wie auch Werbefachleuten, Werbeagenturen und Handelsverbänden zusammen. Ziel der MRC ist es, gültige, zuverlässige und effektive Messdienstleistungen zu gewährleisten.

In einem unabhängigen Auditierungsprozess werden dabei Industriestandards festgelegt und technische Unternehmen bzw. Dienstleister zertifiziert, die Kampagnendaten zur Erhebung von Reichweiten (Anzeige-Impressions), zur Ermittlung der Viewability (Sichtbarkeit) oder zur Ad Verification sammeln.

Akkredierung

Facebook öffnete sich erstmals im Februar 2017 für Audits durch den Media Ratings Council, nachdem der Social-Media-Riese eine Reihe von Fehlern in der Anzeigenmessung festgestellt und zugegeben hatte. Nach nun mehr als einem Jahr Prüfungszeit durch den MRC, hat Facebook im März 2018 offiziell die Akkreditierung für Anzeigen auf seinen beiden Plattformen Facebook & Instagram erhalten. Laut den beiden Mitteilungen des MRC gilt die Akkreditierung für Ad Impressions sowohl für die Desktop- und Mobile-Webseiten Variante, wie auch für die Smartphone-Applikationen.

MRC-Mitteilung Facebook

MRC-Mitteilung Instagram

MRC-Akkredierung beibehalten

Damit die MRC-Akkreditierung weiterhin beibehalten werden kann, müssen Facebook und Instagram…

  • die Mindeststandards des MRC und die geltenden Messrichtlinien des Interactive Advertising Bureau und der Mobile Marketing Association einhalten.
  • vollständige Transparenz und Informationen über alle Einzelheiten der Unternehmerischen-Tätigkeiten zur Verfügung stellen und gewährleisten.
  • die Darstellung der Messungen in Übereinstimmung mit den entsprechenden Vertretern der MRC und weiteren Parteien führen.

Fazit

Mit dem “MRC-Gütesiegel” sichert sich Facebook einen (von vielen) wichtigen Schritt, um Messfehler der Vergangenheit angehören zu lassen. Dennoch ist es zu Begrüssen, dass Facebook Werbleistungen durch dritte validieren lässt.

Facebook: Massenimport und -export für Dynamic Creative Ads & Placement Asset Customization

$
0
0

In den letzten Monaten hat Facebook, fast stillschweigend, zwei neue kreative Updates für das eigene Interface herausgebracht, die für mehr Flexibilität und Kontrolle sorgen sollen, wenn es um die Optimierung von Werbeanzeigen geht.

Während Facebook bei Dynamic Creatives (dt. Dynamische Anzeigengestaltung) dynamisch auf vorgegebene Werbeaanzeigenkomponenten (Texte, Bilder, Link-Beschreibungen usw.) zurückgreift und dabei verschiedene Werbeanzeigenvarianten erstellt, die vorausstlichtlich die besten Ergebnisse sicherstellen, kann man über den Placement Asset Customization direkt innerhalb einer einzigen Werbeanzeige, ein für mehrere Platzierungsoptimiertes Bild oder Video auswählen. Somit erleichtert, vereinfacht und verbessert Facebook das Content-Management für die verschiedenen Platzierungsformate der Werbeanzeigen.

Export und Bulkimport (Massenimport) von Werbeanzeigen in den Werbeanzeigenmanager

Der Import/Export von Daten beschleunigt nicht nur die Erstellung und Verwaltung von mehreren Anzeigen gleichzeitig, darüber hinaus können dank dieser Funktion die Anzeigen auch bequem in Excel bearbeitet werden. 

Exportieren deiner Werbeanzeigen

Befolge für den Bulkimport deiner Anzeigen im aktualisierten Werbeanzeigenmanager die folgenden Schritte:

  1. Klicke auf der Kampagnen-, Anzeigengruppen- oder Anzeigenebene auf das Symbol für den Import/Export.  
  2. Klicke auf Alle exportieren, um deine gesamten Daten auf einmal zu exportieren. Du kannst auch bestimmte Kampagnen, Anzeigengruppen und Anzeigen auswählen und mit Auswahl exportieren oder Ausgewählte als Text exportieren (Strg + Shift + C) als CSV- oder Textdatei exportieren.
    • Wenn du bestimmte Spalten exportieren willst, wähle das Feature Benutzerdefinierter Export.
Benutzerdefinierter Export (Quelle: Facebook)

Benutzerdefinierter Export (Quelle: Facebook)

Dynamische Anzeigengestaltung:

Beachte, dass die Funktion der dynamischen Anzeigengestaltung unter Import/Export nach und nach eingeführt wird und eventuell noch nicht jedem zur Verfügung steht. Wenn du Anzeigengruppen exportierst, in denen dynamische Anzeigengestaltung verwendet wird, erscheinen die folgenden zusätzlichen Elementspalten in deiner Excel-Datei:

      • „Additional Image {index} Hash“ (1 bis 9)
      • „Additional Image {index} Crops“ (1 bis 9)
      • „Additional Video {index} ID“ (1 bis 9)
      • „Additional Video {index} Thumbnail URL“ (1 bis 9)
      • „Additional Title {index}“ (1 bis 4)
      • „Additional Link Description {index}“ (1 bis 4)
      • „Additional Body {index}“ (1 bis 4)
      • „Additional CallToAction {index}“ (1 bis 4)

Es erscheint weiterhin eine neue Spalte mit der Bezeichnung „Use Dynamic Creative“ (dynamische Anzeigengestaltung benutzen). Hier wird automatisch „Yes“ (Ja) ausgewählt, wenn du Anzeigengruppen importierst, bei denen die dynamische Anzeigengestaltung verwendet wurde. Beim Import von Anzeigengruppen musst du für die Spalte „Use Dynamic Creative“ (dynamische Anzeigengestaltung benutzen) „Yes“ (Ja) auswählen, um eine Anzeigengruppe mit dynamischer Anzeigengestaltung zu erstellen, da ansonsten die zusätzlichen hochgeladenen Elemente nicht berücksichtigt werden.

Elementplatzierungen anpassen:

Beachte, dass die Funktion der benutzerdefinierten Anpassung von Elementplatzierungen (Placement Asset Customization, PAC) unter Import/Export nach und nach eingeführt wird und eventuell noch nicht jedem zur Verfügung steht. Wenn du Anzeigengruppen exportierst, in denen Anpassung von Elementplatzierungen verwendet wird, erscheinen die folgenden zusätzlichen Platzierungsspalten in deiner Excel-Datei:

      • „Additional Image {index} Hash“ (1 bis 9)
      • „Additional Image {index} Crops“ (1 bis 9)
      • „Image Placement“
      • „Additional Image {index} Placement“ (1 bis 9)
      • „Additional Video {index} ID“ (1 bis 9)
      • „Additional Video {index} Thumbnail URL“ (1 bis 9)
      • „Video Placement“
      • „Additional Video {index} Placement“ (1 bis 9)

Beim Import von PAC-Anzeigen wird die Elementspalte mit der Platzierungsspalte gekoppelt (etwa „Additional Image 1 Hash“ und „Additional Image 1 Placement“). Die Platzierungsspalten müssen per Komma abgetrennte Daten enthalten, damit PAC funktioniert.

Beispiel:

Platzierungsspalten "Pac" (Quelle: Facebook)

Platzierungsspalten “Pac” (Quelle: Facebook)

 

Importieren deiner Werbeanzeigen

So funktioniert der Bulkimport deiner Anzeigen im aktualisierten Werbeanzeigenmanager:

  1. Klicke auf der Kampagnen-, Anzeigengruppen- oder Anzeigenebene auf das Symbol für den Import/Export.  
  2. Klicke auf „Werbeanzeigen auf einmal exportieren“. Du hast die Möglichkeit, Text einzufügen oder eine Excel-Datei mit deinen Kampagnen-, Anzeigengruppen- oder Anzeigeninformationen hochzuladen. Du hast dabei außerdem die Möglichkeit, mehrere Bilder hochzuladen.
  3. Sobald du deine Tabelle hochgeladen hast, siehst du eine Übersicht der hochgeladenen Informationen einschließlich möglicher Warnungen und Fehler, die das Importieren von Informationen blockiert haben.
Bulk Import (Quelle: Facebook)

Bulk Import (Quelle: Facebook)

Falls du blockierende Fehler siehst, klicke auf „Details anzeigen“. Dort erfährst du, was den Fehler verursacht hat und wie du ihn beheben kannst. Hilfe bei möglichen Fehlern findest du im Leitfaden Fehlermeldungen Import/Export.

Fazit

Dank Excel bzw. Bulkimport (Massenimport) ist ein effizientes Kampagnen-Management möglich, vor allem bei der Verwaltung mehrerer aktiver Kampagnen.

Facebook: Anpassung und Einschränkungen in der Zielgruppenauswahl

$
0
0

Wie Facebook im Business Blog mitteilt, werden die Zielgruppenauswahl-Optionen einen Review unterzogen. Ziel der Überprüfung ist es, kritische Targetingmöglichkeiten zu eliminieren, die Diskriminierung ermöglichen. Facebook möchte in diesem Bereich die Sensibilisierung und Ausbildung von Werbetreibenden weiter fördern.

Review der Zielgruppenauswahlmöglichkeiten

Facebook schreibt im Newsbeitrag:

In der klassischen und digitalen Werbung hängt der Erfolg eines Unternehmens davon ab, die richtigen Kunden zu finden. Gezielte Werbung hilft Millionen von Unternehmen, jedes Jahr zu wachsen, indem sie sie mit ihren Kunden verbindet. Es hilft den Menschen auch, relevantere Anzeigen zu sehen und sich auf sinnvollere Weise mit Unternehmen zu verbinden. Wir wissen, wie wertvoll Targeting für Unternehmen und Menschen ist, und wir setzen uns dafür ein, dass es sicher und zivilisiert durchgeführt wird. Deshalb haben wir die von uns angebotenen Targeting-Möglichkeiten genau geprüft. Heute geben wir ein Update zu dieser Überprüfung und den laufenden Verbesserungen, die wir auf der Grundlage unserer Erkenntnisse und des Feedbacks von Experten für Datenschutz, Datenethik und Bürgerrechte sowie gemeinnützigen Organisationen und Interessenvertretungen auf unseren Plattformen vornehmen.

Mehr Ausbildung und Sensibilisierung für Werbetreibende

Das Ziel von Facebook ist es, Anzeigen abzufangen, die gegen die Richtlinien verstossen, bevor sie auf Facebook starten. Dies bedeutet, dass mehr Leute eingestellt werden müssen, um Anzeigen zu überprüfen, und dass bessere maschinelle Lernsysteme entwickelt werden müssen, um Anzeigen zu überprüfen. Facebook bemüht sich, mehr zu tun, um Werbetreibenden zu helfen, ihre Verpflichtungen im Rahmen der Richtlinien zu verstehen, einschliesslich der Richtlinien, die den Einsatz der Tools zur unrechtmässigen Diskriminierung verbieten. Deshalb führt Facebook neue Warnmeldungen ein, die Werbetreibende an die Antidiskriminierungsrichtlinien erinnern, bevor sie eine Kampagne erstellen und die Ausschlussmöglichkeiten verwenden. Dies dient dazu, die Werbetreibenden an ihre Verpflichtung zur Einhaltung der Facebook Richtlinien und der Gesetze zu erinnern.

Hinweis bei Ausschlusstargeting

Hinweis bei Ausschlusstargeting

Informationen zum Thema “Diskriminierung” bietet Facebook in den Werberichtlinien in Punkt “Verbotene Inhalte – Diskriminierung“.

Wenn Facebook Anzeigen identifiziert, die Wohnraum, Arbeit oder Kredit anbieten, verlangt Facebook vom Werbetreibenden, dass er bestätigt, dass er die Antidiskriminierungspolitik und die geltenden Antidiskriminierungsgesetze einhält. Facebook verbessert ständig die Systeme, um diese Art von Anzeigen zu identifizieren und Anzeigen von Unternehmen abzulehnen, die es abgelehnt haben, die Konformität zu zertifizieren. Die Systeme von Facebook lehnen Tausende solcher Anzeigen pro Tag ab. Facebook hat diese Prozesse auch dahingehend erweitert, dass jeder Werbetreibende, der Ausschluss-Targeting einsetzt, auch seine Konformität zertifizieren muss.

Limitierung des Ausschluss-Targetings

Obwohl Targeting ein wichtiges Instrument ist, um Menschen zu erreichen, hat Facebook Bedenken über möglichen Missbrauch als Feedback entgegengenommen, insbesondere über die Funktion, mit der Werbetreibende Menschen von ihren Anzeigen ausschliessen können. Werbetreibende wollen Anzeigen für Personen schalten, die am ehesten an ihren Angeboten interessiert sind, und das Ausschluss-Targeting hilft zu vermeiden, dass Anzeigen für Personen geschaltet werden, die wahrscheinlich nicht interessiert sind. Beispielsweise wenn eine lokale Basketballmannschaft versucht, neue Fans zu gewinnen, können Leute ausgeschlossen werden, die bereits an der Mannschaft interessiert sind.

Obwohl Ausschluss-Targeting ein nützliches Instrument sein kann, versteht Facebook auch die Bedenken, die über möglichen Missbrauch geäussert wurden. Als Reaktion auf das Feedback, das Facebook erhalten hat, wurden Tausende von Kategorien aus dem Ausschluss-Targeting entfernt. Facebook hat sich dabei hauptsächlich auf Themen konzentriert, die sich auf potenziell sensible persönliche Eigenschaften wie Rasse, ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung und Religion beziehen.

Die Überprüfung durch Facebook ist kontinuierlich; der Prozess wird fortgesetzt und Facebook wird weiterhin Feedback einholen. Facebook nimmt die Verantwortung für eine sichere und zivile Werbung ernst, und wird weiterhin nach Möglichkeiten suchen, wie Facebook zielgerichtet für Menschen und Unternehmen arbeiten kann.

Fazit

Grundsätzlich sind die Bestrebungen von Facebook gegen diskriminierende Werbung vorzugehen sehr sinn- und wertvoll und zu begrüssen. Allerdings verwenden viele Werbetreibende ausschliessende Kriterien nicht mit dem Ziel zu diskriminieren, sondern beispielsweise mit dem Ausschluss von Expats mögliche Ungenauigkeiten in der Auslieferung von Werbeanzeigen zu minimieren. Diskriminierende Werbung darf nicht gefördert, bzw. ermöglicht werden, allerdings wünsche ich mir als Facebook Werbeprofi gleichzeitig eine massive Verbesserung in Bezug auf SPAM- und Fakeprofile, dass entsprechende Ausschlüsse gar nicht erst notwendig werden und Werbetreibende Gewähr haben, dass sie mit “üblichen Targeting-Einstellungen” nicht zweifelhafte Profile erreichen.

Facebook: Transparenzoffensive bei Werbeanzeigen

$
0
0

Die Kritik der letzten Wochen und die nahende DSGVO zeigen Früchte. Facebook setzt auf Transparenz bei Ads Schaltungen, versucht aufzuklären und legt Datenverbindungen offen.

Wie funktioniert Facebook Werbung

Unter dem Titel “Hard Questions: What Information Do Facebook Advertisers Know About Me?” geht Facebook auf die Frage ein, welche Daten Werbetreibende von Facebook erhalten.

Facebook schreibt darin:

101 Facebook Zielgruppenauswahl

Verkauft Facebook deine Daten?

  • Facebook verkauft keine Nutzerdaten. Dieser Grundsatz gehört zu unseren wichtigsten Prinzipien.

Teilt Facebook deine Daten mit Unternehmen oder Werbetreibenden?

  • Wir stellen zusammengefasste Kennzahlen bereit, die Unternehmen dabei unterstützen zu verstehen, wie die Menschen mit ihren Werbeanzeigen, Seiten und Posts interagieren.
  • Werbetreibende erhalten Berichte mit aggregierten Informationen über den Erfolg ihrer Werbeanzeigen sowie darüber, welche Arten von Personen sie damit erreicht haben. Dabei teilen wir jedoch niemals personenbezogenen Informationen, durch die du identifizierbar wärst.
  • Mehr Informationen findest du im Blogpost zur Aktualisierung unserer Datenrichtlinie

Wie kannst du sehen, welche Daten Facebook über dich hat?

  • Werbepräferenzen: Unter dem Menüpunkt ‚Werbepräferenzen’ in deinen Konto-Einstellungen kannst du sehen, was die Werbeanzeigen beeinflusst, die du siehst, und darüber dein Werbeerlebnis selbst kontrollieren. Dort findest du auch Informationen zu Werbetreibenden, auf deren Anzeigen du geklickt, deren Webseite du besucht oder deren App du genutzt hast. Du siehst außerdem die Werbetreibenden, die deine Kontaktinformationen haben, sowie jene, die du verborgen hast.
  • Kontrolle über deine Facebook-Informationen: In dem neuen Bereich „Zugriff auf deine Informationen“ bieten wir einen einfachen und sicheren Weg, um auf die eigenen Informationen zuzugreifen und sie zu verwalten. Dazu gehören deine Beiträge, Reaktionen, Kommentare und auch deine Suchhistorie. Hier kannst du alles aus deiner Chronik und deinem Profil löschen, was du nicht mehr auf Facebook haben möchtest.
  • Darüber hinaus vereinfachen wir das Herunterladen der Daten, die du mit Facebook geteilt hast. Du kannst eine Sicherungskopie herunterladen, die von dir hochgeladene Fotos, hinzugefügte Kontakte, Chronik-Beiträge und vieles mehr umfasst. Diese Datei kannst du sogar an einen anderen Dienst weitergeben.
  • Weitere Informationen findest du in unserem Blogpost

Erfahren Werbetreibende, ob du dir ihre Werbeanzeige angesehen hast?

  • Wir stellen Werbetreibenden Berichte über Personengruppen bereit, die ihre Werbeanzeigen gesehen haben (Beispiel: X Frauen über 30 Jahre haben deine Werbeanzeige angesehen), sowie darüber, welche Ergebnisse ihre Werbeanzeigen erzielt haben (Beispiel: 10 der 15 Personen, die dein Video angesehen haben, betrachteten es länger als 10 Sekunden). Dabei teilen wir jedoch keine Informationen darüber, ob eine bestimmte Person eine Werbeanzeige gesehen hat.

Verwendet Facebook Informationen aus deinen privaten Nachrichten, um dir Werbeanzeigen anzuzeigen?

  • Nein. Die Inhalte von Nachrichten zwischen Personen werden nicht für die Zielgruppenauswahl über unsere Produkte – zu denen Instagram, der Messenger und WhatsApp gehören – verwendet.

Greift Facebook zu irgendeinem Zeitpunkt auf das Mikrofon deines Telefons zu, um mitzuhören?

  • Das Mikrofon deines Telefons wird nicht von Facebook genutzt, um Werbeanzeigen oder Beiträge im News Feed in irgendeiner Weise zu beeinflussen. Wir zeigen dir Werbeanzeigen auf Grundlage deiner Interessen sowie sonstiger Profilinformationen – und nicht aufgrund dessen, was du laut aussprichst.
  • Wir greifen nur dann auf das Mikrofon zu, wenn du unserer App vorher ausdrücklich die Berechtigung dazu erteilt hast und aktiv eine bestimmte Funktion nutzt, für die Audiosignale erforderlich sind, wie beispielsweise die Aufnahme eines Videos.
  • Zusätzliche Informationen darüber erhältst du in diesem Blogpost

Verwendet Facebook deinen Anrufverlauf oder Textnachrichten, die außerhalb von Facebook verschickt wurden, um dir passende Werbeanzeigen anzuzeigen?

  • Nein. Wir verwenden keinerlei Inhalte aus Telefonanrufen oder Nachrichtenprotokollen für die Zielgruppenauswahl. Telefonnummern importierter Kontakte benutzen wir lediglich, um sicherzustellen, dass Nachrichten die richtige Person erreichen, wenn ein Werbetreibender eine Custom Audience hochlädt.

Nutzt Facebook dieselben Daten, um dich mit Werbeanzeigen auf Instagram zu erreichen, wie auf Facebook?

  • Ja, Instagram nutzt dieselben Werbe-Tools wie Facebook. Auf diese Weise können Werbetreibende ihre Kampagnen hier genauso aufbauen, ausspielen und messen, wie es bei Facebook-Anzeigen der Fall ist. Ihnen steht zudem für Instagram-Anzeigen dieselbe interessenbasierte Zielgruppenauswahl zur Verfügung wie auf Facebook. Diese umfasst auch Interessen, die auf dem Online-Nutzungsverhalten basieren, das Personen auf und außerhalb von Facebook zeigen.
  • Wir möchten dir innerhalb der gesamten Facebook-Familie Werbeanzeigen von Unternehmen zeigen, die für dich interessant und relevant sind. Um das zu ermöglichen, verwenden wir Informationen darüber, was du auf Instagram und Facebook sowie auf von dir genutzten Webseiten und innerhalb von Apps von Drittanbietern tust. Beispielsweise könntest du Werbeanzeigen auf Grundlage der Personen und Dinge bekommen, denen du auf Instagram folgst bzw. die dir gefallen, ebenso wie aufgrund deiner Informationen und Interessen auf Facebook.
  • Genau wie bei Facebook haben Nutzer auch hier Kontrolle über die Werbung, die ihnen angezeigt wird: über ihre Werbepräferenzen, Opt-Outs und die Möglichkeit, einzelne Anzeigen zu verbergen.

Verwendet Facebook dieselben Daten, um dich mit Werbeanzeigen im Messenger zu erreichen, wie auf Facebook?

  • Für Messenger Ads (Werbeanzeigen, die im Startbildschirm der Messenger App angezeigt werden), stehen dieselben Zielgruppenauswahlmöglichkeiten zur Verfügung, wie für Facebook-Werbeanzeigen. Sie basieren auf den Informationen, die Personen in ihren Profilen angegeben haben sowie auf den Seiten, Gruppen und weiteren Inhalten auf Facebook und Instagram, mit denen sie verbunden sind. Das umfasst Kategorien wie Interessen, Aktivitäten, Lieblingsmusik, Filme und Fernsehsendungen. Wir lesen aber nicht mit. Weitere Einzelheiten dazu findest du hier.

 

Völlige Transparenz bei Custom Audiences, Pixel und SDK

Schon länger konnten Menschen die Werbeeinstellungen von Facebook beeinflussen, neuerdings werden nun auch die bestehenden Datenverbindungen basierend auf Custom Audiences in Bezug auf Datenupload, Website und App-Interaktionen sowie auch Interaktionen mit Werbeanzeigen und verborgenen Inhalten sichtbar gemacht. Gemäss dem Leitsatz “wir glauben, dass Werbung dann gut ist, wenn Nutzer mitentscheiden können, welche Werbung sie zu sehen kriegen”, können entsprechende Datenverbindungen an dieser Stelle nun auch “gekappt” werden.

Werbeeinstellungen (Custom Audiences)

Werbeeinstellungen (Custom Audiences)

 

Werbeeinstellungen (Pixel / SDK)

Werbeeinstellungen (Pixel / SDK)

 

DSGVO: Bewertung der Stellungnahme der Datenschutzbehörden zu Tracking, Targeting & Co unter der DSGVO – ist Tracking nach dem 25. Mai 2018 nur noch mit Einwilligung erlaubt?

$
0
0

Die ab dem 25.Mai 2018 verbindlich geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) löst bereits schon genug hektische Betriebsamkeit aus. Nun sorgt die sog. Datenschutzkonferenz (DSK), als gemeinsames Gremium der Datenschutzbehörden, mit ihrer aktuellen Stellungnahme vom 26.04.2018 nun für noch für eine grössere Verunsicherung.

In der aktuellen Mitteilung, die für die datenschutzkonforme Ausgestaltung von Webseiten und Online Marketing unter der DSGVO eine grosse Bedeutung haben dürfte, formulieren die Datenschutzbehörden ihre Interpretation zu einigen elementaren Fragen.

Unter anderem wird dort Folgendes mitteilt:

  • Mit Wirksamwerden der DSGVO können die §§ 12, 13, 15 TMG, die bisher die Grundlage für die Rechtmäßigkeit der Reichweitenmessung und des Einsatzes von Tracking-Mechanismen waren nicht mehr angewendet werden.
  • Die ePrivacy Richtlinie (auch Cookie-Richtlinie genannt), die bis zum Wirksamwerden der ePrivacy Verordnung (wohl erst in 2019) die Anforderungen an Cookies formuliert, ist in Deutschland nicht direkt anwendbar.
  • Werden personenbezogene Daten auf einer Webseite erhoben, kommt es ab 25.Mai 2018 folglich entscheidend darauf an, welcher Erlaubnistatbestand des Art. 6 Abs.1 DSGVO die Verarbeitung legitimiert.
  • Verarbeitungen, die unbedingt erforderlich sind, damit der Anbieter den angefragten Dienst zur Verfügung stellen kann, können ggf. auf Art. 6 Absatz 1 Buchstabe b) oder Buchstabe f) DSGVO gestützt werden.

Und der gravierendste Punkt:

  • Der Einsatz von Tracking-Mechanismen, die das Verhalten von betroffenen Personen im Internet nachvollziehbar machen und/oder Nutzerprofile erstellen, bedarf immer einer vorherigen informierten Einwilligung (Opt-In)

Mit dieser letzten Feststellung lässt die Datenschutzkonferenz nur knapp einen Monat vor Wirksamwerden der DSGVO eine „Bombe platzen“, die für fast jeden Betreiber von Webseiten erhebliche Auswirkungen hätte und neu folgende Fragen aufwerfen:

  • Müssen Webseitenbetreiber zum 25.Mai 2018 jetzt alle Trackingmassnahmen abschalten, damit Bussgelder vermieden werden können?
  • Was fällt alles unter Tracking? Ist die übliche Webanalyse der Besucher bereits auch ein Tracking?
  • Wie soll/muss eine wirksame Einwilligung eingeholt werden?
  • Welche Rechtsfolgen drohen?

Um diese Stellungnahme besser einordnen zu können, muss man sagen, dass es sich derzeit „nur“ um das Verständnis der deutschen Datenschutzbehörden handelt. Aus meiner Sicht spricht einiges dafür, dass die Aussage zum Tracking in dieser Pauschalität nicht korrekt ist. Ich halte es insofern für überwiegend wahrscheinlich, dass zukünftige Stellungnahmen der die EU beratenden Art.29 Datenschutzgruppe bzw. auch zukünftige Gerichtsurteile (z.B. des EuGH) diesbezüglich zu einem anderen Ergebnis kommen werden.

Bis zu entsprechenden Korrekturen birgt die Stellungnahme aber ein nicht unerhebliches Risiko- und Konfliktpotenzial für alle Webseitenbetreiber die Tracking (z.B. Webanalyse) oder Targeting (z.B. Retargeting oder Online Behavioural Advertising) einsetzen.

Deshalb sollten nachfolgend die rechtlichen Anforderungen der DSGVO an Tracking und Targeting beschrieben und Empfehlungen für den Umgang mit der Stellungnahme der Datenschutzkonferenz gegeben werden.

A. Rechtliche Grundlagen für Tracking und Targeting unter der Datenschutzgrundverordnung

Werden über oder auf eine Webseite personenbezogene Daten verarbeitet oder erhoben, so ist dies nach dem Verbotsprinzip der DSGVO nur zulässig, wenn einer der Erlaubnistatbestände die jeweilige Datenverarbeitung legitimiert.

Die Frage, was alles als personenbezogenes Datum im Sinne der Datenschutzgrundverordnung anzusehen ist, wird in Art. 4 Ziff.1 DSGVO definiert. Neben Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden auch Betroffener) beziehen, fallen ausdrücklich auch Online-Kennungen in den Anwendungsbereich.

Entgegen einiger wilder Spekulationen in zahlreichen Internetforen und -gruppen reicht es für die Annahme eines Personenbezuges grundsätzlich schon aus, wenn die Person durch die jeweiligen Daten bestimmbar ist, weil die Information in Verbindung mit anderen Informationen eine Unterscheidung bzw. Identifizierbarkeit ermöglicht. Die Identifizierung einer Person setzt damit nicht die Kenntnis eines Namens voraus. So genügt es vielmehr schon, wenn eine Onlinekennung (z.B. eine Cookie-ID) einen Webseitenbesucher als „unique user“ identifizieren kann, der bestimmte Seiten angeschaut hat, ohne dass auch nur irgendeine tatsächlich Identifikation des Namens möglich ist. Der Anwendungsbereich ist also bewusst weit gewählt, weshalb ich meinen Mandanten zwischenzeitlich davon abrate, durch zweifelhafte Konstruktionen den Personenbezug vermeiden zu wollen.

Für all die Verarbeitungsvorgänge, die auf der einen Webseite solche eindeutige Onlinekennungen einsetzen, ist zu prüfen, ob diese nach Art. 6 Abs.1 DSGVO rechtmässig eingesetzt werden können.

Damit ist die Erhebung und Verarbeitung von

  • nutzerbasierten Cookie-IDs
  • (pseudonymisierten) IP-Adressen oder
  • anderen Onlinekennungen

nur zulässig, wenn einer der Erlaubnistatbestände des Art. 6 Abs.1 DSGVO die konkrete Datenverarbeitung legitimiert.

Wie die DSK in ihrer Stellungnahme richtig ausführt, kommen bei der Webseite bzw. für Onlinemarketing bezüglich der Verarbeitung der Daten der Webseitenbesucher in der Regel nur die Legitimationstatbestände

in Betracht.

Neben der Einwilligung (Opt-In) lässt Art.6 Abs.1 lit.f DSGVO aber eben auch ausdrücklich eine Legitimation  über berechtigte Interessen (also ohne Opt-In) zu. Erwägungsgrund (47) DSGVO, welcher Direktmarketing ausdrücklich als mögliches berechtigtes Interesse nennt und Art. 21 Abs.1 Satz 1 DSGVO, der ein Widerspruchsrecht für Werbeprofiling vorsieht, sind eindeutige Argumente dafür, dass auch Tracking und Targeting – je nach „Eingriffsintensität“ und Erwartbarkeit– auch über berechtigte Interessen legitimiert werden können sollen.

Die aktuelle Aussage der Datenschutzkonferenz, dass Tracking grundsätzlich immer einer Einwilligung (Opt-In) bedarf, widerspricht damit den Regelungen und den Erwägungsgründen der DSGVO.

Ob Tracking oder Targeting über berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs.1 lit.f DSGVO legitimiert werden kann oder einer Einwilligung (Opt-In) im Sinne des Art. 6 Abs.1 lit.f DSGVO bedarf, hängt von einer Abwägung der Interessen des Webseitenbetreibers mit denen der Besucher und deren berechtigten Nutzererwartung ab.

Während Argumente wie

  • Verarbeitung pseudonymer Daten
  • Umfassende Information auf der Webseite
  • Verarbeitung vernünftigerweise erwartbar
  • Einfache Opt-Out-Möglichkeit

bei Tracking und Targetingmassnahmen Kriterien sind, die im Zusammenwirken eher dafür sprechen, dass diese Datenverarbeitung über berechtigte Interessen legitimiert werden kann, dürften Verarbeitungsvorgänge

  • mit einem umfassenden Profiling (z.B. Zusammenführung von Online- und Offlinedaten)
  • mit Standortdaten
  • mit besonders sensiblen Daten

nicht mehr über berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs.1 lit.f DSGVO legitimiert werden können. Wer entsprechende Massnahmen einsetzen will, die der Nutzer vernünftigerweise nicht erwarten muss, sollte sich tatsächlich vorher eine Einwilligung (Opt-In) von den Betroffenen einholen.

Zusammenfassend muss man der Stellungnahme bezüglich der zwingenden Notwendigkeit einer Einwilligung bei Tracking und Targeting entschieden widersprechen. Sehr lesenswert sind hierzu auch die Beiträge der Kollegen/in Stephan Hansen-Oest, Martin Schirmbacher und Nina Diercks, die im Wesentlichen zu dem selben Ergebnis kommen.

B. Empfehlungen für die Praxis

Webseiten-Betreiber sollten sämtliche verwendeten Tracking und Targetingwerkzeuge nach den oben stehenden Massstäben (neu) bewerten.

Bei Analysewerkzeugen wie Google Analytics (mit IP-Masking) oder Matomo (früher Piwik) lässt sich eine Legitimation über berechtigte Interessen aufgrund der pseudonymen Datenverarbeitung und der Erwartbarkeit eines solchen Trackings mit guten Argumenten begründen. Wer dem Art.13 DSGVO  entsprechend dann noch in der Datenschutzerklärung über diese Datenverarbeitung aufklärt und eine Widerspruchsmöglichkeit anbietet, dürfte auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht gut aufgestellt sein.

Die Zulässigkeit anderer Werkzeuge (wie Online Behavioural Advertising, Retargeting) hängt sehr von der konkreten Ausgestaltung ab, insbesondere welche Daten (pseudonyme Daten oder nicht) erhoben werden, ob diese mit anderen Daten zusammengeführt werden und wie diese genutzt werden. Je nach „Eingriffsintensität“ und Erwartbarkeit lassen sich manche Tracking- und Targetingmaßnahmen also wohl noch über berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs.1 lit.f DSGVO argumentieren, andere bedürfen dann tatsächlich eine Einwilligung, um sie datenschutzkonform einsetzen zu können. Im letzteren Fall sollte vor der Datenverarbeitung (z.B. über ein Cookieoverlay) eine wirksame Einwilligung eingeholt werden.

Diese Ausführungen und die Stellungnahme der Datenschutzkonferenz zeigen, dass hier einiges vertreten werden kann. Die Rechtsprechung wird zeigen, wo genau die Grenze verläuft.

Webseitenbetreiber sollten sich auf der Grundlage einer Risikoabwägung entscheiden, welche Werkzeuge eingesetzt werden sollen und welche nicht. Während das Risiko bei einigen Werkzeugen (z.B. pseudonyme Webanalyse) eher überschaubar ist, verbleibt bei einigen anderen ein eher grössere Rechtsunsicherheit.

C. Potentielle Risiken bei Tracking und Targeting

Ein mögliches Risiko ist die Verhängung von Bussgelder durch die Datenschutzbehörde. Entgegen der weit verbreiteten Befürchtung, dass es für Webseitenbetreiber nun haufenweise Millionenbussgelder geben könnte, sei darauf hingewiesen, dass Bussgelder zwar abschreckend wirken sollen, nach Art. 83 DSGVO aber auch im Verhältnis zur Schwere des Verstosses und den weiteren Umständen stehen müssen. Danach wird sich jeweilige Bussgeld wohl auch von der Größe eines Unternehmens orientieren.

Auch kommt es darauf an, ob der Verstoss vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden ist. Dabei wird es wohl auch eine Rolle spiele (müssen), ob ein Verstoss eindeutig oder (wie oben ausgeführt) durchaus diskutiert werden kann.

Wer sich also hier vorbereitet und mit vertretbarer Argumentation zur Zulässigkeit eines Targeting- oder Trackingmechanismus kommt, der braucht auch keine unverhältnismässigen Bussgelder zu fürchten.

Als weiteres potentielles Risiko werden häufig Abmahnungen genannt. Tatsächlich werten einige Gerichte Datenschutzverstösse (auch) als Wettbewerbsverstösse, mit der Folge dass die eigenen Wettbewerber gegen das Unternehmen vorgehen könnten, das eine Webseite betreibt. Da die meisten Unternehmen zwischenzeitlich entsprechende Tracking- und Targetingmassnahmen einsetzen, erscheint das Risiko (ausser systematischen Massenabmahnern) eher unwahrscheinlich. Zudem „riskiert“ der Abmahner eine gerichtliche Klärung, die aufgrund der oben stehender Argumentation bei sachkundigem Vortrag bei Gericht, auch gegen Abmahner ausgehen kann.

D. Zusammenfassung zu Targeting und Tracking unter der DSGVO

Zusammenfassend muss man also sagen, dass die tatsächlichen Risiken davon abhängen, welche Tools man einsetzt und wie gut man diese über berechtigte Interessen legitimieren kann.

Bei Einsatz entsprechender Tools sollte – unabhängig von den oben stehenden Fragestellungen – stets darauf geachtet werden, dass die Webseitenbesucher gemäß Art. 13 DSGVO über die Datenverarbeitung und bestehende Widerspruchsrechte informiert werden.

Schlussendlich wird dann die weitere Entwicklung in Form von zukünftige Stellungnahmen und Gerichtsentscheidungen zeigen, welche Tracking- und Targetingmaßnahmen (noch) über berechtigte Interessen legitimiert werden können, weil der Nutzer sie vernünftigerweise erwarten muss und welche Werkzeuge zwingend einer Einwilligung bedürfen. Schlussendlich wird hier nicht die deutsche Rechtsauffassung, sondern eine einheitliche europäische Auslegung zugrunde zu legen sein.

Bis dahin bleibt es eine Frage der konkreten Argumentation und einer Risikoabwägung, welche Werkzeuge eingesetzt werden. Ob man also nur die einsetzt, die relativ eindeutig zulässig sind oder ob man auch andere Tracking- und Targetingmassnahmen einsetzt. Im letzteren Fall sollte man die der eigenen Argumentation zugrundeliegende Interessenabwägung, die zur Zulässigkeit über berechtigte Interessen führt, der Rechenschaftspflicht des Art.5 Abs.2 DSGVO entsprechend schriftlich dokumentieren.

Viewing all 478 articles
Browse latest View live